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Insider zu Kartellsrechtsverschärfung: Ölkonzerne müssen Preiserhöhung begründen

ReutersMar 15, 2026 2:07 PM
  • Regierung legt Eckpunkte für Gesetzentwurf vor
  • Tankstellen dürfen nur einmal täglich Preise erhöhen
  • Kartellrecht erhält schärfere Kontrollmöglichkeiten

- von Andreas Rinke

- Die Bundesregierung will im Kartellrecht die Beweispflicht bei der Erhöhung der Benzinpreise umkehren. Künftig sollen die Mineralölkonzerne vorab begründen, warum sie ihre Preise an den Tankstellen erhöhen, geht aus den der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Eckpunkten des Gesetzentwurfs zur Kartellrechts-Änderung hervor. Die Bundesregierung will damit auch regeln, dass an Tankstellen der Preis nur einmal am Tag - um 12.00 Uhr - erhöht werden darf. Auslöser der Änderung ist, dass die Benzinpreise nach Ausbruch des Iran-Krieges sehr schnell gestiegen sind, Senkungen an den Ölmärkten aber nicht rasch nachvollzogen werden.

Die Bundesregierung hatte deshalb eine Taskforce eingesetzt. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte zudem nach österreichischem Vorbild angekündigt, dass die Preise nur einmal täglich erhöht werden dürfen. Der Gesetzentwurf ging am Sonntag in die Ressortabstimmung und ist auch dem Bundestag zugeleitet worden. Er soll nach Möglichkeit innerhalb einer Woche beschlossen werden, hieß es in Regierungskreisen. Die Änderung des Kartellrechts ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Für den Vollzug sollen die Bundesländer zuständig sein. Das Gesetz soll zudem zeitlich befristet gelten.

Das Kartellrecht soll an zwei Punkten verschärft werden. Deutliche Preissteigerungen im Kraftstoffgroßhandel sollen im Vergleich zu Wettbewerbern als Missbrauch eingestuft werden. Diese Regelung entspricht den Aufsichtsmöglichkeiten der Kartellbehörden bei den Strom- und Gaspreisen für Endkunden. Marktbeherrschenden oder relativ marktmächtigen Anbietern von Kraftstoffen soll mit der Beweislastumkehr untersagt werden, Benzin- oder Dieselpreise zu fordern, die die Kosten in unangemessener Weise überschreiten.

Zweitens sollen die Aufsichtsbehörden mehr Möglichkeiten bekommen, um die Untersuchung in bestimmten Sektoren zu vereinfachen. Dies würde auch eine seit 2025 bereits laufende sogenannte Sektorenuntersuchung beschleunigen, die derzeit durch das Einlegen von Rechtsmitteln blockiert ist.

Stellt die Behörde eine Störung des Wettbewerbs fest, sollen künftig in einem einstufigen statt einem zweistufigen Verfahren Maßnahmen angeordnet werden können. Dies soll die Einspruchsmöglichkeiten reduzieren und Verfahren beschleunigen. Das Wirtschaftsministerium will zudem, dass diese Änderungen sich auf alle Wirtschaftsbereiche beziehen und nicht nur auf den Kraftstoffmarkt.

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte am Mittwoch zudem angekündigt, dass sich Deutschland an der Freigabe einer Rekordmenge von Öl aus den strategischen Reserven der Internationalen Energieagentur beteiligt. Auch dies soll den jüngsten Preisanstieg dämpfen. Seit dem Angriff der USA und Israels auf den Iran Ende Februar sind Spritpreise von über zwei Euro pro Liter keine Seltenheit mehr in Deutschland. Ökonomen rechnen mit einer höheren Inflation in diesem Jahr als bislang gedacht.

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