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KI-Gesichtserkennung: Bürgerrechtler verklagen Datenschutzbehörde

ReutersApr 30, 2026 7:00 AM
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- Im Streit über den Umgang mit der Suchmaschine für Gesichtserkennung PimEyes machen Datenschützer Druck auf die Behörden. Die Gruppe None of Your Business (NOYB, "Geht Dich nichts an") des Bürgerrechtsaktivisten Max Schrems reichte am Donnerstag Klage gegen die Hamburger Datenschutzbehörde wegen Untätigkeit ein. Diese halte zwar das Vorgehen von PimEyes für rechtswidrig, wolle aber abgesehen von einem "Informationsschreiben" keine Maßnahmen gegen das Unternehmen ergreifen, weil es seinen Sitz in Dubai habe.

Die Hamburger Datenschutzbehörde bestätigte auf Anfrage, dass keine weiteren Aktionen geplant seien. "Sie wären aufgrund des Sitzes von PimEyes in einem Land außerhalb der Europäischen Union nicht erfolgversprechend."

"Es ist bedenklich, dass die Behörde effektive Schritte zur Durchsetzung der zweifelsfrei geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht einmal versucht - und PimEyes sein offensichtlich rechtswidriges Vorgehen dadurch ungehindert fortsetzen kann", sagte NOYB-Anwalt Jonas Breyer. Er fordert unter anderem das Einfrieren von Firmengeldern oder die Datenlöschung durch PimEyes-Dienstleister.

Auf der Internetseite von PimEyes können Nutzer Fotos von Personen hochladen, deren Gesichter mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) mit einer Datenbank abgeglichen werden. Anschließend wirft die Suchmaschine weitere Bilder mit diesen Personen aus und liefert dazugehörige Links. Hierzu hat das Unternehmen eine biometrische Datenbank aufgebaut, ohne die Zustimmung der Betroffenen einzuholen. Bekannt wurde PimEyes durch die Festnahme der früheren RAF-Angehörigen Daniela Klette. ARD-Journalisten waren Monate zuvor im Internet auf Bilder von ihr gestoßen. Der Fall hatte eine Diskussion über den Einsatz von KI-Gesichtserkennung durch Ermittlungsbehörden ausgelöst.

Automatisierter Gesichtserkennung sind in Europa enge Grenzen gesetzt. Die niederländischen Behörden verurteilten 2024 die US-Firma Clearview AI wegen des illegalen Aufbaus einer biometrischen Datenbank zu einer Strafe von 35,5 Millionen Euro.

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