- von Matthias Inverardi und Christoph Steitz
Düsseldorf, 03. Mär (Reuters) - Endloser Papierkrieg oder unerwarteter Geldsegen? In den Chefetagen und Rechtsabteilungen vieler europäischer Konzerne wird über die Folgen der Entscheidung des Obersten Gerichts in den USA zu den von US-Präsident Donald Trump verhängten Zöllen gerätselt. Denn einen festen Mechanismus, mit dem Firmen zu Unrecht gezahlte Zölle von den US-Behörden zurückholen könnten, gibt es bislang nicht. Viele Konzerne prüfen aktuell den wahrscheinlich langwierigen Weg einer Klage in den USA. Experten zufolge gibt es aber auch noch eine andere Möglichkeit, um von dem Urteil zu profitieren.
Börsennotierte Unternehmen müssen im Sinne ihrer Anteilseigner alle Optionen nutzen, um Gelder zu sichern. "Wenn sich aus dieser ganzen Änderung der Regulatorik tatsächlich ein Rechtsanspruch der BASF Corporation (..) ergibt, dann haben wir natürlich auch die treuhänderische Pflicht, diesem Rechtsanspruch nachzugehen", machte BASF-Chef Markus Kamieth klar. Der Essener Chemiekonzern EvonikEVKn.DE behält sich Forderungen an die US-Behörden ebenfalls vor. Es gehe immerhin um einen kleinen zweistelligen Millionen-Euro-Betrag, sagte Claus Rettig, Evoniks Interims-Finanzchef. Auch das stark in den USA engagierte Familienunternehmen ebm-papst sieht mögliche Rückforderungen im "zweistelligen Millionenbereich".
"GELDSCHEINE UNTER DEM SOFA-KISSEN"
Insgesamt geht es für die Firmen also keineswegs um Kleingeld: Schätzungen zufolge haben die USA durch die vom Gericht gekippten Zölle, die Trump auf der Grundlage eines Notstandsgesetzes erhoben hatte, mehr als 175 Milliarden Dollar eingenommen. Entsprechend groß ist das Begehren in den Chefetagen. "Das wäre so, als ob man unverhofft Geldscheine unter dem Sofa-Kissen findet", fasst ein Manager eines europäischen Unternehmens mit Tochtergesellschaften in den USA die Hoffnungen auf Zoll-Rückzahlungen zusammen.
Doch der Weg zum Geld könnte steinig werden: "Ob bestimmte einseitig von den USA erlassene Strafzölle zurückerstattet werden, dürfte die unteren Gerichte über einen längeren Zeitraum beschäftigen. Derzeit fehlen noch verbindliche Leitlinien der US-Behörden, sodass viele Details offen sind", sagt ein Sprecher des auf Ventilatorlösungen spezialisierten Unternehmens ebm-papst. Dessen Produkte kommen in Rechenzentren, Reinräumen oder der Wohnraumbelüftung zum Einsatz und haben in den USA einen großen Markt. Der Klageweg ist allerdings kein Selbstläufer, sagen Experten. "Der Aufwand dürfte erheblich sein", prognostiziert etwa John Wegman, Chef des Zollberaters Customs Support Group, mit Blick auf mögliche Rückforderungen. Dennoch stehen Unternehmen in den USA bereits Schlange. Rund 2000 Firmen haben beim Court of International Trade Klage eingereicht.
Unternehmen müssen die Vorgänge rund um die Exporte in die USA zunächst genau dokumentieren. Dabei könnten auch Logistiker, die Transport und Zollabfertigung übernommen haben, eine wichtige Rolle spielen. "Wir würden unsere Technologie in der Zollabfertigung nutzen, um Prozesse nachzuverfolgen und sicherzustellen, dass unsere Kunden – falls Rückerstattungen genehmigt werden – die Erstattungen korrekt und effizient zurückerhalten", erläutert der Bonner Logistik-Riese DHLDHLn.DE seine Rolle bei diesem Prozess.
ALTERNATIVE ZUM LANGWIERIGEN KLAGEWEG
Zollspezialisten verweisen auf eine andere Möglichkeit als den komplexen und teuren Weg durch die juristischen Instanzen: Die "Post Summary Correction" (PSC). Das ist ein Verfahren für Importeure, mit dem sie in den USA ihre Einfuhrdaten bei der Zollbehörde elektronisch ändern können, solange die Einfuhr noch nicht "liquidiert", also endgültig festgesetzt ist. "Im Kontext des Urteils des Obersten Gerichtshofs könnte ein PSC für noch nicht abgerechnete Einfuhren – bei denen die Zölle entrichtet, aber noch nicht endgültig bearbeitet wurden – verwendet werden, um Zölle zu entfernen, die nicht mehr rechtsgültig sind", erläutert Nicolas Urien, Leiter der Zollberatung beim Dienstleister Customs Support Group, das Verfahren.
Laut den Vorgaben der US-Zollbehörde kann es bis zu einem Jahr dauern, um einen Vorgang endgültig abzuschließen. Damit gibt es bei zahlreichen Anträgen noch die Möglichkeit einer Änderung. Einige Firmen hätten die Möglichkeit bereits genutzt, sagt Urien. "Unternehmen sollten zunächst feststellen, welche Einträge den IEEPA-Abgaben unterlagen, ob diese abgewickelt wurden oder nicht und die gezahlten Beträge beziffern, bevor sie über die geeignete Rückerstattungsstrategie entscheiden", rät der Experte den Firmen.