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ZOLL-TICKER-DIHK: Unsicherheit bleibt hoch, es gibt noch andere Instrumente

ReutersFeb 20, 2026 3:59 PM

- Der Oberste Gerichtshof der USA hat die von Präsident Donald Trump verhängten Zölle gekippt. Die Richter bestätigten am Freitag mit einer Mehrheit von sechs zu drei Stimmen die Entscheidung einer niedrigeren Instanz, wonach der republikanische Präsident mit der Anwendung eines für nationale Notstände gedachten Gesetzes seine Befugnisse überschritten habe. Es folgen Reaktionen von Unternehmen und Verbänden:

DIHK: Nach dem Urteil bleibe die Unsicherheit für deutsche Unternehmen im US-Geschäft hoch, so die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK): "Denn es gibt weiterhin andere Instrumente für handelsbeschränkende US-Maßnahmen in Händen der US-Administration, auf deren Einsatz sich die deutsche Wirtschaft einstellen muss." Die EU solle mit kühlem Kopf auf das Urteil und neue mögliche US-Zölle reagieren und sich für Verlässlichkeit der handelspolitischen Rahmenbedingungen einsetzen. Von den USA sollen weiterhin die Senkung aller WTO-illegalen Zölle gefordert werden, insbesondere auf Stahl und Aluminium. Gleichzeitig müsse die die EU dringend ihre Lieferketten diversifizieren durch Handelsabkommen neue Märkte mit verlässlichen Partnern öffnen.

VDMA: Der Maschinenbau-Verband teilt mit, er begrüße das Urteil des Obersten Gerichtshofs als "wichtiges Signal für regelbasierten Handel und Rechtssicherheit." Trotzdem bleibe die Unsicherheit für europäische Unternehmen bestehen. Die praktischen Auswirkungen der Entscheidung seien noch nicht absehbar. US-Präsident Donald Trump verfüge über mehrere alternative Rechtsgrundlagen, um globale Zölle zu verhängen. "Wir befürchten daher, dass ein 15-Prozent-Zollsatz für EU-Importe zeitnah wieder eingeführt wird.“

DHLDHLn.DE - Der Logistikriese will seine Kunden bei der Bewältigung der Konsequenzen des Urteils des Obersten Gerichtshofs zu Donald Trumps Zöllen begleiten. Man beobachte die rechtlichen Entwicklungen genau, um sicherzustellen, dass die Kunden ihre gesetzlichen Ansprüche geltend machen könnten, teilte der Bonner Konzern mit, der seine Kunden im US-Handel begleitet. Dabei spiele DHL eine technische Rolle. Mithilfe der eigenen Technologie für die Zollabfertigung würden die Anträge verfolgt, damit Kunden im Falle genehmigter Rückerstattungen ihr Geld korrekt und zügig zurückerhielten. Dies gelte aber nur für die vom Urteil betroffenen Zölle.

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