tradingkey.logo
tradingkey.logo
Suchen

SPOTANALYSE-Ökonomen zum Entscheid des Obersten Gerichtshofs gegen Trumps Zölle

ReutersFeb 20, 2026 4:10 PM

- Der Oberste Gerichtshof der USA hat die von Präsident Donald Trump verhängten Zölle am Freitag für unrechtmäßig erklärt. Ökonomen sagten dazu in ersten Reaktionen:

HOLGER SCHMIEDING, CHEFVOLKSWIRT BERENBERG BANK:

"Das ist die beste Nachricht aus den USA seit langer Zeit. Eine Ohrfeige für Trump. Nicht unerwartet, aber trotzdem. Die 'Checks and Balances' funktionieren noch. Auch der eher konservativ ausgerichtete Oberste Gerichtshof weist Donald Trump in die Schranken. Trumps Macht hat Grenzen. Politisch gesehen ist das sehr beruhigend.

Wirtschaftlich gesehen könnte der Effekt allerdings gering bleiben. Auf anderer Rechtsgrundlage wird Trump wahrscheinlich viele Zölle erneut verhängen können, zumindest für einige Zeit. Wir müssen mit mehr Sektorzöllen rechnen. Unter anderem im Pharmabereich kann Firmen aus Deutschland und Europa da noch Ungemach drohen. Auch die Unsicherheit nimmt zunächst einmal wieder zu. Für die deutsche und europäische Konjunktur ist das damit zunächst einmal eine zwiespältige Sache. Aber auch für uns ist es langfristig gut, dass Trump nicht schalten und walten kann, wie es ihm beliebt.

Allerdings dürfte die US-Administration beim Neujustieren der Zölle darauf achten, dass US-Verbraucher insgesamt etwas weniger belastet werden als bisher. Zollbedingt höhere Preise sind bei US-Wählern unbeliebt. Das passt zu unserer Vorhersage, dass im Vorfeld der Zwischenwahlen die USA in diesem Jahr insgesamt mehr Zölle senken als anheben werden. Das gilt allerdings mehr für Konsumgüter als für die Investitionsgüter, die deutsche Firmen oftmals in die USA liefern."

JÖRG KRÄMER, COMMERZBANK-CHEFVOLKSWIRT:

"Das ist ein herber Schlag für Trumps Zollpolitik. Schließlich haben die obersten Richter für schätzungsweise 70 Prozent der von Trump eingeführten Zölle die rechtliche Basis entzogen. Zwar dürfte Trump versuchen, seine Zölle auf Basis anderer Gesetze beizubehalten. Aber diese sehen häufig Fristen, vorherige Analysen oder Obergrenzen für die Zollsätze vor. Trump hat also nicht mehr so freie Hand wie vorher, auch wenn das Thema Zölle nicht vom Tisch ist."

THOMAS GITZEL, CHEFVOLKSWIRT VP BANK:

"Donald Trump wird versuchen, andere Möglichkeiten für Zölle zu nutzen. Er könnte sich darauf berufen, dass ein außenwirtschaftliches Ungleichgewicht vorliegt, was in Anbetracht eines Leistungsbilanzdefizits von knapp fünf Prozent der Fall ist. Hier würde die Sektion 122 des Trade Acts von 1974 greifen. Diese ermächtigt den Präsidenten zur Einführung eines zusätzlichen Zolls in Höhe von 15 Prozent für einen Zeitraum von 150 Tagen.

Auch der Trade Expansion Act von 1962 mit der Sektion 232 böte eine Grundlage für Zölle. Der Präsident könnte sich demnach darauf berufen, dass die nationale Sicherheit bedroht ist. Voraussetzung wäre allerdings eine Untersuchung des Handelsministeriums, die innerhalb von 270 Tagen abgeschlossen sein muss. Sieht das Handelsministerium tatsächlich die Sicherheitslage bedroht, könnte der Präsident Zölle verhängen.

Da das Urteil die Zölle nicht grundsätzlich in Frage stellt und darüber hinaus die US-Regierung weitere Optionen für Einfuhrgebühren besitzt, nimmt man an den Finanzmärkten den Richterspruch relativ gelassen zur Kenntnis. Darüber hinaus stärkt das Urteil das Vertrauen in die Gewaltenteilung der USA. Das Prinzip von 'Checks and Balances' geht jedenfalls gestärkt hervor."

SANDRA EBNER, UNION INVESTMENT:

"Es sieht aus wie eine schallende Ohrfeige für US-Präsident Donald Trump: Der Oberste Gerichtshof der USA hat in einer ersten Einschätzung die Anfang April 2025 verhängten Pauschal- und Fentanyl-Zölle für rechtswidrig erklärt. Die Auswirkungen auf Kapitalmarkt und Unternehmen dürften aber begrenzt sein.

Mit der Einschätzung des Obersten Gerichts kehrt die Unsicherheit zurück, wie und in welchem Umfang künftig US-Zölle erhoben werden. Die Nervosität dürfte aber nicht von Dauer sein. Wir halten es für sehr unwahrscheinlich, dass die Zölle nun wegfallen. Im Gegenteil: Faktisch dürfte sich kaum etwas ändern. Denn US-Präsident Donald Trump verfügt über eine Vielzahl an Möglichkeiten, den Druck auf die Handelspartner hoch zu halten.

Für deutsche und europäische Unternehmen halten sich die Auswirkungen der richterlichen Einschätzung in engen Grenzen. Wir erwarten, dass es für die Europäische Union (EU) viel attraktiver bleibt, an dem mit den USA ausgehandelten Zollkompromiss festzuhalten. An den bisher geltenden Sektorzöllen für Branchen wie Stahl oder Automobile rüttelt der Supreme Court nicht. Gibt es keine Einigung auf ein Zollabkommen, kann die US-Regierung also weiter auf Sektorzölle mit deutlich höheren Abgabesätzen als Druckmittel zurückgreifen."

CARSTEN BRZESKI, ING-CHEFVOLKSWIRT:

"Die Entscheidung ist natürlich ein Schlag ins Gesicht für Donald Trump. Allerdings sollten die amerikanischen Handelspartner keine neuen Hoffnungen hegen, dass sich die Handelspolitik der US-Regierung jetzt schlagartig ändern würde. Die Regierung hat andere Möglichkeiten, um Zölle zu erheben und Druck auf Handelspartner auszuüben. Für die EU wird sich die Frage stellen, ob man nach dem Grönland-Konflikt das US-EU-Handelsabkommen weiterhin auf Eis legen möchte. Dabei gilt zu beachten, dass die in diesem Abkommen abgesprochenen Zölle nicht vom heutigen Urteil betroffen sind. Auch nach dem heutigen Urteil wird für Donald Trump weiterhin gelten, dass Zölle das schönste Wort im englischen Wörterbuch sind."

Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich Bildungs- und Informationszwecken und stellen keine Finanz- oder Anlageberatung dar

Empfohlene Artikel

KeyAI