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Social-Media-Prozess: Zuckerberg bestreitet gezieltes Anlocken von Kindern

ReutersFeb 19, 2026 7:24 AM

- MetaMETA.O-Chef Mark Zuckerberg hat in einem wegweisenden Prozess um die Suchtgefahr von Sozialen Medien den Vorwurf zurückgewiesen, seine Plattformen würden gezielt Kinder ansprechen. Der Konzern erlaube keine Nutzer unter 13 Jahren auf Instagram und Facebook, sagte Zuckerberg am Mittwoch (Ortszeit) als Zeuge vor einem Gericht in Los Angeles. Klägeranwalt Mark Lanier konfrontierte den Firmengründer jedoch mit internen Dokumenten, die eine andere Strategie nahelegen. "Wenn wir bei Teenagern Erfolg haben wollen, müssen wir sie als 'Tweens' reinholen", hieß es in einer Instagram-Präsentation von 2018, die dem Gericht vorgelegt wurde. Der Begriff Tweens bezieht sich auf das Alter zwischen Kindheit und Jugend von ungefähr neun bis zwölf Jahren.

"Dabei haben Sie gesagt, dass Sie das niemals tun würden", sagte Klägeranwalt Lanier an Zuckerberg gerichtet. Der entgegnete, dies sei eine falsche Darstellung seiner Aussagen. Man habe über eine Instagram-Version speziell für Kinder unter 13 Jahren diskutiert, diese aber nie umgesetzt. Es gab auch Warnungen aus der eigenen Führungsetage: Der damalige Vizepräsident für die weltweite Unternehmenspolitik, Nick Clegg, schrieb in einer dem Gericht vorgelegten E-Mail an die Konzernspitze: "Wir haben Altersgrenzen, die nicht durchgesetzt werden (nicht durchsetzbar sind?)". Es sei wegen unterschiedlicher Richtlinien für Facebook und Instagram "schwer zu behaupten, dass wir alles tun, was wir können".

Zuckerberg verteidigte sich mit dem Argument, für App-Entwickler sei eine Altersüberprüfung schwierig. Die Verantwortung hierfür liege vielmehr bei den Herstellern der Mobilgeräte. Zudem trügen Teenager auf Instagram nach seinen Schätzungen weniger als ein Prozent zum Umsatz bei. Zuckerberg musste sich zudem Fragen zur Maximierung der Nutzungsdauer stellen. Interne Unterlagen zeigten "Meilensteine", die tägliche Zeit auf der App bis 2026 auf 46 Minuten zu steigern. Dies seien keine festen Zielvorgaben, sondern lediglich Orientierungshilfen für das Management, sagte der Facebook-Gründer.

Hintergrund des Verfahrens ist die Klage einer jungen Frau, die Instagram und die GoogleGOOGL.O-Tochter YouTube beschuldigt, ihrer psychischen Gesundheit geschadet zu haben. Die Unternehmen hätten diese Plattformen absichtlich so gestaltet, dass Kinder süchtig würden, um Profite zu steigern. Dies habe bei der Klägerin zu Depressionen und Suizidgedanken geführt. Der Prozess gilt als Testfall für Tausende ähnliche Klagen in den USA. Ein Urteil gegen die Konzerne könnte die bisherige Verteidigungsstrategie der Branche ins Wanken bringen. Bislang berufen sich Internetkonzerne in den USA meist erfolgreich auf Gesetze, die sie von der Haftung für Inhalte Dritter freistellen. In diesem Verfahren steht jedoch das eigene Produktdesign im Fokus. Die Meta-Konkurrenten Snap und TikTok hatten sich vor Prozessbeginn mit der Klägerin auf einen Vergleich geeinigt.

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