
Berlin, 09. Jan (Reuters) - Das Bundesjustizministerium will zeitnah Vorschläge vorlegen, wie das Strafrecht gegen KI-manipulierte sexualisierte Bilder auf Online-Plattformen eingesetzt werden kann. Man beobachte die aktuellen Entwicklungen mit Blick auf Bildmanipulation mittels künstlicher Intelligenz mit großer Sorge, sagte eine Sprecherin am Freitag auf die Frage, was die Bundesregierung gegen die von der Künstlichen Intelligenz Grok auf X manipulierten Bilder gerade von Frauen und Kindern tun will. Es sei nicht hinnehmbar, dass Manipulation im großen Stil für systematische Verletzungen von Persönlichkeitsrechten genutzt werde. "Wir wollen deswegen auch, dass hiergegen mit Mitteln des Strafrechts besser vorgegangen werden kann", fügte sie hinzu. Daneben wolle man es Betroffenen erleichtern, gegen die Verletzung ihrer Rechte im Netz direkt vorzugehen. Details nannte sie nicht.
Zuvor hatten schon Kulturstaatsminister Wolfram Weimer und das Digitalministerium die EU-Kommission zum Handeln aufgefordert. Weimer sprach gegenüber Reuters von einer "Industrialisierung der sexuellen Belästigung" und kritisierte den X- und Grok-Besitzer Elon Musk. Die EU-Kommission müsse mit der konsequenten Anwendung des "Digital Services Act" (DSA) der Europäischen Union dagegen vorgehen.
Mittlerweile gibt es weltweit Kritik von Behörden und Regierungen an dem von X eingesetzten KI-Instrument namens Grok. Dieses hatte auf Anforderung Bilder von Frauen und Minderjährigen in extrem knapper Kleidung erzeugt - auch von Personen des öffentlichen Lebens. Die EU-Kommission hatte dies bereits als illegal kritisiert.