
Berlin, 05. Jan (Reuters) - Der außenpolitische Sprecher der AfD, Markus Frohnmaier, hat die Frage als zweitrangig bezeichnet, ob die USA bei ihrer Militäraktion in Venezuela das Völkerrecht eingehalten haben. "Das Völkerrecht ist kein Naturgesetz, sondern ein politisches Deutungsinstrument", sagte Frohnmaier am Montag der Nachrichtenagentur Reuters. "Ob man das gutheißt oder nicht: In der internationalen Politik zählt Stärke, nicht Seminarraumethik." Die USA sähen Nicolas Maduro nicht als legitimen Präsidenten, sondern als "Kopf eines kriminellen Kartells mit terroristischen Strukturen". Die völkerrechtliche Bewertung der Militäraktion sei zwar nicht unwichtig, aber letztlich zweitrangig. Die Lehre für Deutschland müsse sein, die Wirtschaft zu stärken, das Militär einsatzbereit zu machen und "deutsche Interessen an erste Stelle" zu setzen.
Er sehe keine Auswirkungen auf den Ukraine-Konflikt "über einen rhetorischen Schlagabtausch hinaus", sagte Frohnmaier. Zudem erwarte er nicht, dass die USA Grönland annektierten. Trump sei für seine "scharfe Rhetorik" bekannt. "Statt in Panik zu verfallen, sollten die Europäer geopolitisch aufwachen und gemeinsam mit den USA an einer vertieften sicherheitspolitischen Einbindung Grönlands arbeiten", forderte er.
Die Äußerungen des früheren russischen Präsidenten Dmitri Medwedew, der eine Entführung von Kanzler Friedrich Merz angeregt hatte, bezeichnete Frohnmaier als "offenkundig provokative Rhetorik". Es sei aber bemerkenswert, dass "autoritäre Tendenzen" in Deutschland und "der Abbau von politischem Pluralismus" in Europa von der Trump-Regierung in der neuen Sicherheitsstrategie benannt würden. Er kritisierte, dass der Verfassungsschutz die AfD überwache, Meinungsäußerungen unter Strafe gestellt und der Ausschluss von Wahlen betrieben würden. Diese in den USA kritisierten Punkte gefährdeten "das demokratische Fundament unseres Landes".
Die AfD ist in etlichen Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestuft. Dies hat zu einer Diskussion auch über ein Parteienverbot geführt. Vereinzelt wurden AfD-Lokalpolitiker wie etwa in Ludwigshafen nicht zu Wahlen zugelassen, weil Wahlausschüsse Zweifel an der Verfassungstreue der Kandidaten hatten.