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Kartellamt überprüft im Tracking-Streit Zugeständnisse Apples

ReutersDec 2, 2025 12:15 PM

- Das Bundeskartellamt überprüft im Streit mit AppleAAPL.O um Datenschutz-Regeln bei Apps Zusagen des US-Techriesen. Die Behörde unterziehe die Lösungsvorschläge Apples zum App Tracking Transparency Framework (ATTF), die wettbewerbsrechtliche Bedenken der Bonner ausräumen sollen, einem Markttest, teilte das Kartellamt am Dienstag mit. "Im Kern geht es darum, wer bestimmt, wie Apps den Zugang zu Nutzendendaten erhalten – und damit auch darum, wer im Wettbewerb die besseren Chancen hat", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. "Wir sehen grundlegenden Änderungsbedarf und prüfen daher genau, ob die jetzt vorgeschlagenen Anpassungen ausreichen", unterstrich er.

Das Kartellamt hatte im vergangenen Februar scharfe Kritik an den Regeln Apples geübt und nach vorläufiger Prüfung erklärt, in der App-Ausgestaltung könnte eine kartellrechtlich verbotene Ungleichbehandlung und Selbstbevorzugung Apples liegen. Das Kartellamt moniert, dass bestimmte Anforderungen von Apples ATTF nur für andere App-Anbieter und nicht für den US-Techriesen selbst gelten würden. Die Nutzer müssten frei darüber entscheiden können, ob ihre Daten überhaupt für personalisierte Werbung verwendet werden dürften oder nicht, forderte die Behörde. Die Frage sei indes, ob Apple dabei für andere Anbieter strengere Maßstäbe aufstellen dürfe als für sich selbst.

Apple hatte nach Gesprächen mit dem Kartellamt Lösungsvorschläge vorgelegt, die jetzt getestet werden sollen. Der Markttest richte sich unter anderem an App-Herausgeber, Verbände der Medien- und Werbewirtschaft, Inhalteanbieter sowie an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz. Danach entscheidet das Kartellamt, ob die Zusagen seine Bedenken ausräumen können.

Mundt hat sich zum Ziel gesetzt, zusammen mit anderen Kartellbehörden den Wettbewerb in der Digitalwirtschaft zu sichern. Das Kartellamt hatte Apple und andere US-Techriesen wie AmazonAMZN.O, AlphabetGOOGL.O und die Facebool-Mutter MetaMETA.O bereits als "Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" eingestuft. Damit kann das Kartellamt dank neuer Regeln schärfer gegen den Konzern vorgehen.

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