
Frankfurt, 10. Sep (Reuters) - Wegen eines Formfehlers hat ein Gericht EU-Gebührenbescheide MetaMETA.O für nichtig erklärt. Die Facebook-Mutter und die Videoplattform müssten die Abgaben aber vorerst weiterzahlen, da deren Höhe korrekt berechnet wurde, urteilte das Gericht der Europäischen Union am Mittwoch. Die Europäische Union (EU) erhalte dadurch die Gelegenheit, überarbeitete Bescheide auszustellen, die den gesetzlichen Vorgaben genügten.
Große Technologiekonzerne müssen in der EU für ihre Beaufsichtigung durch die Behörden zahlen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der durchschnittlichen Zahl der monatlichen Nutzer. Ihre Berechnungsmethode hatte die EU den Gebührenbescheiden beigelegt. Dem europäischen Digital Services Act (DSA) zufolge hätte die Kommission hierfür aber eine separate Verordnung, einen sogenannten delegierten Rechtsakt erlassen müssen, urteilten die Richter.
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