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Trump will private US-Altersvorsorge für Krypto und Private Equity öffnen

ReutersAug 7, 2025 2:37 PM

- US-Präsident Donald Trump will den Weg für die Einbeziehung von alternativen und teils umstrittenen Anlageformen wie Kryptowährungen in die steuerbegünstigte private Altersvorsorge freimachen. Er werde dazu voraussichtlich am Donnerstag eine entsprechende Verordnung unterzeichnen, sagte ein Vertreter des Weißen Hauses. Die Verordnung weise die Börsenaufsicht SEC an, die Vorschriften für sogenannte 401(k)-Pläne zu überarbeiten. Auch Immobilien und Private Equity - nicht börsennotierte Unternehmensbeteiligungen - könnten dabei erfasst werden. Zudem solle die Arbeitsministerin prüfen, ob auch andere Behörden wie das Finanzministerium ihre Regeln anpassen müssten.

Von einer solchen Änderung würden große Vermögensverwalter wie BlackstoneBX.N, KKRKKR.N und Apollo Global Management APO.N profitieren. Ihnen würde sich damit der Zugang zu einem Markt von zwölf Billionen Dollar an Sparguthaben in diesen Altersvorsorgeplänen eröffnen. Kritiker warnen jedoch vor den Risiken. Die neuen Anlagemöglichkeiten unterliegen geringeren Offenlegungspflichten, sind weniger liquide und in der Regel mit höheren Gebühren verbunden als die öffentlich gehandelten Aktien und Anleihen, auf die die meisten Vorsorgepläne setzen. Anwälte bereiten bereits Klagen von Anlegern vor, die die Komplexität der neuen Anlageformen möglicherweise nicht verstehen.

Viele Private-Equity-Firmen suchen nach neuen Geldquellen, nachdem vergleichsweise hohe Zinsen in den vergangenen Jahren ihr Geschäftsmodell erschüttert haben. Der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock, der sich für die Änderung eingesetzt hatte, plant zwar die Auflegung eines eigenen Fonds mit solchen Anlagen. Konzernchef Larry Fink räumte jedoch ein, dass die Änderung kein Allheilmittel für die Branche sein dürfte. "Die Realität ist, dass es ein hohes Klagerisiko gibt", sagte Fink. Bereits während Trumps erster Amtszeit hatte das Arbeitsministerium eine Richtlinie erlassen, die solche Investitionen in begrenztem Umfang erlaubte. Aus Furcht vor Klagen machten jedoch nur wenige Firmen davon Gebrauch.

Das 401(k)-System bildet das Rückgrat der privaten Altersvorsorge in den USA und unterscheidet sich grundlegend vom deutschen Rentensystem. Während deutsche Arbeitnehmer bereits versteuertes Einkommen in Depots anlegen, können US-Bürger über ihren Arbeitgeber einen Teil ihres Bruttogehalts vor der Besteuerung in individuelle Anlagekonten umleiten. Die Steuern werden erst bei der Auszahlung im Rentenalter fällig, womit der Zinseszinseffekt stärker greift. Diese arbeitgebergestützten Rentenpläne funktionieren nach dem Kapitaldeckungsverfahren, wobei das eingezahlte Geld gegenwärtig meist in Aktien- und Anleihenfonds angelegt wird. Die Einzahler tragen das volle Anlagerisiko selbst, behalten jedoch auch bei einem Jobwechsel das volle Eigentum an ihrem angesammelten Kapital.

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