New York, 08. Apr (Reuters) - Ein US-Richter hat den Versuch der Schweizer Großbank UBSUBSG.S zurückgewiesen, einen 1,25 Milliarden Dollar schweren Vergleich aus dem Jahr 1999 im Zusammenhang mit dem Holocaust zu präzisieren. Der New Yorker Bezirksrichter Edward Korman erklärte in der Nacht auf Mittwoch, die UBS strebe ein Rechtsgutachten an, das sie vor "hypothetischen" Klagen schützen solle, die noch gar nicht eingereicht worden seien. Die Großbank wollte sich mit dem Vorstoß vor Forderungen schützen, die auf neuen Enthüllungen über Konten mit Nazi-Verbindungen basieren.
"Bis ein konkreter Fall oder Rechtsstreit entsteht, der eine richterliche Auslegung der Bedingungen erfordert, wird die Vereinbarung weiterhin für sich selbst sprechen", schrieb Korman, der den Vergleich von 1999 beaufsichtigt hatte. Die UBS teilte dazu mit: "Nichts in der Begründung des Richters widerspricht unserer Lesart der Vergleichsvereinbarung von 1999." Die jüdische Menschenrechts- und Bildungsorganisation Simon-Wiesenthal-Center hatte argumentiert, der Vorstoß der UBS würde den Vergleich unzulässig ausweiten. Dieser würde dann auch neu entdeckte Fakten über die Geschäfte der Banken mit dem Dritten Reich umfassen. Die Anwälte des Simon-Wiesenthal-Zentrums waren für eine Stellungnahme zu der Entscheidung des Gerichts zunächst nicht zu erreichen.
Die UBS hatte Korman eingeschaltet, nachdem eine 2020 von der ehemaligen Credit Suisse in Auftrag gegebene Untersuchung zusätzliche Verflechtungen zwischen dieser Bank, ihren Vorgängerinstituten und den Nationalsozialisten aufgedeckt hatte. Dazu gehörten 890 Konten mit möglichen Nazi-Verbindungen bei der inzwischen von der UBS übernommenen Credit Suisse. Die 1,25 Milliarden Dollar wurden damals von der UBS und der Credit Suisse gezahlt und an mehr als 458.000 NS-Opfer und deren Familien verteilt.