
Frankfurt, 17. Feb (Reuters) - Die Bürgerrechtsgruppe Democracy Reporting International (DRI) hat im Streit um die Herausgabe von Online-Daten für Forschungszwecke einen Etappensieg errungen. Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts müsse der Kurznachrichtendienst X öffentlich zugängliche Daten im Zusammenhang mit der anstehenden Parlamentswahl in Ungarn zur Verfügung stellen, teilte DRI am Dienstag mit. Das Unternehmen des umstrittenen Milliardärs Elon Musk hatte sich bislang geweigert. X war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Unklar blieb zudem, ob die Online-Plattform Rechtsmittel einlegen wird.
DRI will Daten zur Reichweite von Beiträgen oder die Zahl der Likes nutzen, um eine mögliche Wahlbeeinflussung über X zu untersuchen. "DRI untersucht im öffentlichen Interesse Online-Debatten rund um Wahlen in vielen Ländern", erläuterte DRI-Chef Michael Meyer-Resende. "Um unsere Arbeit zu erledigen, benötigen wir einen effektiven Zugang zu öffentlichen Daten durch die Plattformen." Die Organisation stützt sich bei ihrer Klage auf den europäischen Digital Services Act (DSA), der Internet-Konzerne dazu verpflichtet, gegen Hass und Hetze vorzugehen. Bei Verstößen gegen den DSA drohen Strafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Das zunächst angerufene Berliner Landgericht hatte sich für nicht zuständig erklärt. Klagen gegen X müssten in Irland, dem EU-Hauptsitz des US-Unternehmens, eingereicht werden. Das Kammergericht hob diese Entscheidung jedoch auf, da das Kostenrisiko eines Verfahrens im Ausland nicht zumutbar sei.
DRI hatte anlässlich der Bundestagswahl vom Februar 2025 bereits versucht, vor Gericht Echtzeit-Zugang zu den Daten des US-Unternehmens zu erstreiten. Das damalige Verfahren verzögerte sich unter anderem durch einen erfolgreichen Befangenheitsantrag von X gegen den damaligen Vorsitzenden Richter jedoch bis zum Mai. Bei beiden Klagen erhielt DRI Unterstützung von der Bürgerrechtsgruppe Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).
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