
Frankfurt, 05. Feb (Reuters) - Das Bundeskartellamt geht wegen Preisobergrenzen für Angebote von Dritten gegen AmazonAMZN.O vor. Die Behörde untersagte dem weltgrößten Online-Händler am Donnerstag diese Praxis auf "Amazon Marketplace". "Amazon tritt auf seiner Plattform in den direkten Wettbewerb zu den übrigen Marktplatzhändlern", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. "Daher ist eine Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Wettbewerber auch in Form von Preisobergrenzen nur in absoluten Ausnahmefällen wie zum Beispiel bei Preiswucher zulässig."
Sein Haus mache zudem erstmals von der Möglichkeit Gebrauch, die durch kartellwidriges Verhalten erzielten Gewinne abzuschöpfen. Da Amazon bislang an den Preisobergrenzen festhalte, fordere die Behörde vorerst 59 Millionen Euro ein. Der Konzern habe einen Monat Zeit, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen.
Amazon verkauft nicht nur zahlreiche Produkte direkt, sondern bietet mit "Amazon Marketplace" auch eine Vertriebsplattform für andere Einzelhändler an. Dort setze der US-Konzern statistische Modelle ein, anhand derer "dynamische, wechselnde Preisobergrenzen" für Angebote Dritter berechnet werden, erläuterte das Kartellamt. Würden diese überschritten, fielen die Produkte aus dem hervorgehobenen Einkaufsfeld heraus oder würden komplett vom Marketplace entfernt. Die Parameter für die Berechnungen seien aber nicht transparent. Nach früheren Aussagen von Amazon begünstigt ein Verbot der beanstandeten Kontrollen nicht wettbewerbsfähige oder sogar missbräuchliche Preise.
Amazon unterliegt als Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" einer verschärften Regulierung. Im Herbst 2024 hatte das Kartellamt bei 2000 repräsentativ ausgewählten Online-Händlern eine Befragung zu den Preiskontrollen Amazons angestoßen. Auf den Ergebnissen dieser Erhebung basiert die aktuelle Entscheidung der Behörde.
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