
- von Aditya Kalra
NEU DELHI, 09. Okt (Reuters) - Die indische Madison Communications bittet ein Gericht, eine kartellrechtliche Untersuchung gegen die Werbeagentur aufzuheben. Sie argumentiert, dass ihre Führungskräfte während der Razzien im März unrechtmäßig befragt wurden, ohne dass ein Anwalt anwesend war, wie aus den von Reuters eingesehenen Gerichtsunterlagen hervorgeht.
(link) Madison gehörte zu den zahlreichen Werbeagenturen und einer Gruppe von Rundfunkanstalten, die von der indischen Wettbewerbskommission (CCI) wegen des Verdachts auf geheime Absprachen über Werbetarife und Rabatte durchsucht wurden - die bisher strengste Regulierungsmaßnahme des Landes in diesem Sektor. Zu den anderen untersuchten Agenturen gehören die globalen Giganten WPP WPP.L GroupM, Dentsu 4324.T, Publicis PUBP.PA und Omnicom OMC.N.
Die von Madison am 8. Oktober beim High Court of Delhi eingereichte Klage ist die erste, die darauf abzielt, die Untersuchung gegen eine der Agenturen zu stoppen.
In den am 8. Oktober eingereichten 276-seitigen Gerichtsunterlagen heißt es, dass der Vorsitzende von Madison, Sam Balsara, und der geschäftsführende Direktor, Vikram Sakhuja, keine Gelegenheit hatten, "Anwälte einzuschalten oder zu konsultieren, bevor ihre Aussage mitten in der Nacht in Anwesenheit von bewaffnetem Personal aufgenommen wurde".
In Indien werden Gerichtsakten nicht öffentlich gemacht.
FRAGE DES DURCHSUCHUNGSPROTOKOLLS
Madison macht außerdem geltend, dass die Razzien rechtswidrig sind, da die Kartellbehörde dem Unternehmen keine Informationen darüber zur Verfügung gestellt hat, welche Dokumente und Akten bei der Durchsuchung beschlagnahmt wurden, wie es nach indischem Recht vorgeschrieben ist.
"Dies ist ein Verstoß gegen die Grundsätze der Transparenz, der Fairness und des ordnungsgemäßen Verfahrens", heißt es in den Gerichtsunterlagen.
Die CCI reagierte nicht auf eine Anfrage von Reuters nach einer Stellungnahme. Ein Sprecher von Madison reagierte ebenfalls nicht auf die Bitte um Stellungnahme.
Die Aufsichtsbehörde leitete die Untersuchung ein, nachdem Dentsu im Februar 2024 mutmaßliches Fehlverhalten in der Branche im Rahmen der Kronzeugenregelung (link) aufgedeckt hatte, die geringere Strafen für Unternehmen vorsieht, die Beweise für Fehlverhalten mitteilen.
Die erste Bewertung der CCI ergab, dass die Unternehmen geheime Absprachen trafen, um die Preisgestaltung über eine WhatsApp-Gruppe (link) zu koordinieren und zu vereinbaren.
Der Fall wird am Donnerstag von einem Richter in Neu-Delhi verhandelt. Mögliche Ergebnisse sind die Zustimmung zur Anhörung der Argumente von Madison in Anhörungen, die Wochen dauern könnten, die Aussetzung der Untersuchung der CCI oder die Abweisung der Klage von Madison.
Publicis hatte im August den Delhi High Court gebeten, die Aufsichtsbehörde anzuweisen, ihren Anträgen auf Zugang zu einigen Akten (link) stattzugeben. Das Gericht hat die CCI aufgefordert, ihre Haltung zu erläutern, und wird auch diesen Fall am Donnerstag anhören.
Publicis hat mit seiner Klage nicht versucht, die Ermittlungen gegen das Unternehmen einzustellen.
VORLADUNG VON FÜHRUNGSKRÄFTEN
Madison macht außerdem geltend, dass die Aufsichtsbehörde ihren Anwälten unrechtmäßig keine Einsicht in wesentliche Beweise gewährt hat, die die Grundlage des Verfahrens bilden.
In einem Schreiben an Madison vom August, das in den Gerichtspapieren enthalten ist, argumentierte die CCI, dass das indische Recht keine Einsicht in die Untersuchungsunterlagen zulässt, solange die Untersuchung noch läuft.
Die Untersuchungen der CCI dauern in der Regel mehrere Monate. Die Regulierungsbehörde ist befugt, gegen die Agenturen Geldstrafen zu verhängen, die bis zum Dreifachen ihres Gewinns oder 10 Prozent des weltweiten Umsatzes eines indischen Unternehmens, je nachdem, welcher Bewertung höher ist, pro Jahr des Fehlverhaltens betragen können.
Die CCI hat auch Balsara und Sakhuja vorgeladen, um nächste Woche vor dem Untersuchungsteam zu erscheinen und bestimmte Erklärungen abzugeben, wie aus den Gerichtsunterlagen hervorgeht. Madison versucht, die Vorladungen aufzuheben.