tradingkey.logo

Google will im US-Kartellstreit Verkauf von Firmenteilen verhindern

ReutersSep 22, 2025 3:55 PM

- Im US-Kartellverfahren um Online-Werbung will Google den Zwangsverkauf von Firmenteilen abwenden. Richterin Leonie Brinkema eröffnete am Montag die Verhandlung über mögliche Zugeständnisse der AlphabetGOOGL.O-Tochter zur Begrenzung ihrer Marktmacht. Vor einigen Monaten hatte Brinkema dem Internetkonzern ein illegales Monopol für Anzeigenserver und für Werbebörsen bescheinigt.

Das US-Justizministerium drängt unter anderem darauf, dass sich Google von der Anzeigenbörse AdX trennt. Diese organisiert Echtzeit-Auktionen für Werbung. Die Anzeigen werden den Nutzern eingespielt, sobald sie eine Internetseite aufrufen. Werbetreibende müssen hierfür eine Gebühr von 20 Prozent an AdX zahlen. Die Behörde besteht außerdem darauf, den Mechanismus, der die Gewinner dieser Auktionen ermittelt, öffentlich einsehbar zu machen.

Google erhofft sich dagegen mildere Auflagen nach dem Vorbild eines separaten Kartellverfahrens bei Online-Suchen. Dieses Gericht hatte die Forderung des Justizministeriums nach einem Verkauf des Browsers Chrome und des Smartphone-Betriebssystems Android zurückgewiesen. Stattdessen muss der Konzern bestimmte Daten mit Konkurrenten teilen.

Der Alphabet-Tochter zufolge wäre ein Verkauf von AdX technisch nicht umsetzbar. Außerdem würde dies zu längerfristiger Verunsicherung bei Werbetreibenden führen. Allerdings hatte der Konzern in einem separaten Kartellstreit mit der Europäischen Union (EU) im vergangenen Jahr eine Trennung von AdX angeboten. Im aktuellen US-Verfahren bietet Google statt eines AdX-Verkaufs niedrigere Hürden für den Wechsel zu konkurrierenden Anzeigenbörsen an. Dem US-Justizministerium zufolge reicht dies nicht aus, um den Wettbewerb in diesem Bereich zu verbessern.

Für weitere Unternehmensnachrichten im Kurzformat - Klick auf FIRMEN-BLICK
Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich Bildungs- und Informationszwecken und stellen keine Finanz- oder Anlageberatung dar
Tradingkey

Verwandte Artikel

Tradingkey
tradingkey.logo
Intraday-Daten werden von Refinitiv bereitgestellt und unterliegen den Nutzungsbedingungen. Historische und aktuelle End-of-Day-Daten stammen ebenfalls von Refinitiv. Alle Kursangaben entsprechen der lokalen Börsenzeit. Echtzeit-Kursdaten zu US-Aktien beziehen sich ausschließlich auf über Nasdaq gemeldete Transaktionen. Intraday-Daten sind mindestens 15 Minuten oder gemäß den Vorgaben der jeweiligen Börse verzögert.
* Referenzen, Analysen und Handelsstrategien werden vom Drittanbieter Trading Central bereitgestellt, und der Standpunkt basiert auf der unabhängigen Bewertung und Beurteilung des Analysten, ohne die Anlageziele und die finanzielle Situation der Investoren zu berücksichtigen.
Risikohinweis: Unsere Website und mobile App bieten lediglich allgemeine Informationen zu bestimmten Anlageprodukten. Finsights stellt keine Finanzberatung oder Empfehlung für ein Anlageprodukt bereit, und die Bereitstellung solcher Informationen darf nicht als Finanzberatung durch Finsights ausgelegt werden.
Anlageprodukte unterliegen erheblichen Anlagerisiken, einschließlich des möglichen Verlusts des investierten Kapitals und sind möglicherweise nicht für jeden geeignet. Die vergangene Wertentwicklung von Anlageprodukten ist nicht unbedingt ein Hinweis auf deren zukünftige Wertentwicklung.
Finsights kann Drittanbietern oder Partnern erlauben, Werbung auf unserer Website oder in unserer mobilen App oder in Teilen davon zu platzieren oder bereitzustellen. Finsights kann für diese Anzeigenvergütung erhalten, basierend auf Ihrer Interaktion mit den Werbeanzeigen.
© Urheberrecht: FINSIGHTS MEDIA PTE. LTD. Alle Rechte vorbehalten.
KeyAI