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Kartellamt sieht Amazons Preisvorgaben für Händler kritisch

ReutersJun 2, 2025 10:38 AM

- AmazonsAMZN.O Preisobergrenzen für Angebote von Dritten auf der Online-Plattform des US-Konzerns sind nach Einschätzung des Bundeskartellamts wettbewerbsrechtlich bedenklich. "Dies gilt insbesondere dann, wenn die betroffenen Händler ihre eigenen Kosten nicht mehr decken können und die Handelsplattform in kartellrechtswidriger Weise zur Behinderung des restlichen Onlinehandels eingesetzt wird", sagte Behördenchef Andreas Mundt am Montag. Schließlich stehe Amazon teilweise im direkten Wettbewerb mit diesen Anbietern.

Der weltgrößte Onlinehändler verkauft zahlreiche Produkte entweder direkt oder bietet Dritten die Möglichkeit, ihre Waren über den "Amazon Marketplace" anzubieten. Dort setze der US-Konzern statistische Modelle ein, anhand derer "dynamische, wechselnde Preisobergrenzen" für Händlerangebote berechnet würden, erläuterte Mundt. Würden diese überschritten, fielen die Produkte aus dem hervorgehobenen Einkaufsfeld heraus oder würden komplett vom Marketplace entfernt. "Für unsere vorläufige Einschätzung hat es auch eine Rolle gespielt, dass die Parameter der eingesetzten Preiskontrollmechanismen im freien Ermessen von Amazon stehen und die Preisgrenzen für Marktplatzhändler nicht transparent sind."

"Wir sind mit der Einschätzung des Bundeskartellamts in keiner Weise einverstanden", sagte eine Amazon-Sprecherin. Bei einem Verbot der Preiskontrollmechanismen wäre ihr Unternehmen gezwungen, nicht wettbewerbsfähige oder sogar missbräuchliche Preise zu begünstigen. "Kunden würden zu der Annahme verleitet, dass sie ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis erhalten, wo dies in Wirklichkeit nicht der Fall wäre."

Amazon unterliegt als Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" einer verschärften Regulierung. Im vergangenen Herbst hatte das Kartellamt bei 2000 repräsentativ ausgewählten Online-Händlern eine Befragung zu den Preiskontrollen Amazons angestoßen. Auf den Ergebnissen dieser Erhebung basiert die aktuelle Einschätzung der Behörde.

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