tradingkey.logo

ProSieben darf ZDF und Arte nicht in "Joyn"-Plattform einspeisen

ReutersMay 28, 2025 12:56 PM

- Die Privatsenderkette ProSiebenSat.1PSMGn.DE darf Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender ZDF und Arte nicht mehr in ihre "Joyn"-Streaming-Plattform einspeisen. Das entschied die für Kartellrecht zuständige 37. Strafkammer des Landgerichts München am Mittwoch. Über "Joyn" waren ab Ende Januar 2025 auch Inhalte der Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender abrufbar; um eine Erlaubnis gefragt hatte ProSiebenSat.1 aber nicht. Daraufin zogen das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und der deutsch-französische Kultursender Arte vor Gericht. Vor dem Landgericht Köln hatte die ARD bereits im April ein vergleichbares Urteil gegen Joyn erwirkt. Joyn nahm die Sender zumindest vorerst wieder aus dem Programm.

ProSiebenSat.1 hatte vor dem Landgericht München laut dessen Mitteilung argumentiert, dass die öffentlich-rechtlichen Sender nichts gegen die "Einbettung" ihrer Programme in "Joyn" haben könnten, weil sie zu dessen Verbreitung ohnehin verpflichtet seien. Auch die Nutzer von "Joyn" seien schließlich Gebührenzahler. Das Gericht befand aber, ZDF und Arte könnten nicht dazu verpflichtet werden. Das Vorgehen von ProSiebenSat.1 verstoße gegen den Medienstaatsvertrag und gegen die Freiheit von Rundfunkanbietern, über ihr eigenes Programm zu verfügen.

ProSiebenSat.1 versucht mit Joyn ein eigenes Streaming-Portal aufzubauen, um den Branchenriesen wie NetflixNFLX.O Paroli zu bieten und Einnahmen zu generieren. Das Portal wird zum Teil über Werbung finanziert, Nutzer müssen sich zumindest anmelden. Für einen Teil der Inhalte verlangt Joyn auch den Abschluss eines Abonnements.

Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich Bildungs- und Informationszwecken und stellen keine Finanz- oder Anlageberatung dar

Verwandte Artikel

tradingkey.logo
tradingkey.logo
Intraday-Daten werden von Refinitiv bereitgestellt und unterliegen den Nutzungsbedingungen. Historische und aktuelle End-of-Day-Daten stammen ebenfalls von Refinitiv. Alle Kursangaben entsprechen der lokalen Börsenzeit. Echtzeit-Kursdaten zu US-Aktien beziehen sich ausschließlich auf über Nasdaq gemeldete Transaktionen. Intraday-Daten sind mindestens 15 Minuten oder gemäß den Vorgaben der jeweiligen Börse verzögert.
* Referenzen, Analysen und Handelsstrategien werden vom Drittanbieter Trading Central bereitgestellt, und der Standpunkt basiert auf der unabhängigen Bewertung und Beurteilung des Analysten, ohne die Anlageziele und die finanzielle Situation der Investoren zu berücksichtigen.
Risikohinweis: Unsere Website und mobile App bieten lediglich allgemeine Informationen zu bestimmten Anlageprodukten. Finsights stellt keine Finanzberatung oder Empfehlung für ein Anlageprodukt bereit, und die Bereitstellung solcher Informationen darf nicht als Finanzberatung durch Finsights ausgelegt werden.
Anlageprodukte unterliegen erheblichen Anlagerisiken, einschließlich des möglichen Verlusts des investierten Kapitals und sind möglicherweise nicht für jeden geeignet. Die vergangene Wertentwicklung von Anlageprodukten ist nicht unbedingt ein Hinweis auf deren zukünftige Wertentwicklung.
Finsights kann Drittanbietern oder Partnern erlauben, Werbung auf unserer Website oder in unserer mobilen App oder in Teilen davon zu platzieren oder bereitzustellen. Finsights kann für diese Anzeigenvergütung erhalten, basierend auf Ihrer Interaktion mit den Werbeanzeigen.
© Urheberrecht: FINSIGHTS MEDIA PTE. LTD. Alle Rechte vorbehalten.
KeyAI