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Google Play schränkt Krypto-Apps ohne Lizenz ein

FXStreetAug 14, 2025 8:38 AM

Google Play hat am Mittwoch angekündigt, dass Entwickler von Krypto-Börsen und Wallets künftig eine Zulassung der zuständigen Behörden vorweisen müssen, bevor ihre Apps auf der Plattform gelistet werden. Nicht-kustodiale Wallets sind von dieser Regelung ausgenommen.

Die neue Richtlinie betrifft 15 Rechtsräume, darunter die Vereinigten Staaten (US), das Vereinigte Königreich (UK) und die Europäische Union (EU).

„Kryptobörsen und Software-Wallets dürfen nur veröffentlicht werden, wenn die App den lokalen Gesetzen und Branchenstandards entspricht“, erklärte das Unternehmen.

Die Ankündigung sorgte zunächst für Unruhe in der Kryptoszene. Doch Google stellte auf X klar, dass nicht-kustodiale Wallets nicht unter die neue Regelung fallen – was für Erleichterung sorgte.

In den USA müssen sich Entwickler entweder beim Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) als „Money Services Business“ registrieren oder bei einem Bundesstaat als staatlicher Geldübermittler. Alternativ kann die Lizenz auch bei einer bundes- oder staatlich regulierten Bank erworben werden.

In der EU sind Anbieter verpflichtet, bei einer „relevanten nationalen Behörde“ eine Lizenz nach der Markets in Crypto Assets (MiCA)-Verordnung zu beantragen, um als „Crypto Asset Service Provider“ (CASP) tätig sein zu dürfen.

Google verlangt zudem, dass Entwickler ihre Apps in der Rubrik „App-Inhalte“ als Kryptobörsen oder Software-Wallets in der „Financial Features Declaration“ kennzeichnen.

Für Entwickler, die ausschließlich Märkte außerhalb der in der Richtlinie genannten Länder anvisieren, bleibt die Veröffentlichung von Wallet- und Börsen-Apps weiterhin möglich.

Der Schritt spiegelt den wachsenden Druck wider, mehr regulatorische Klarheit im Kryptobereich zu schaffen – ein Ziel, das auch Behörden wie die US-Börsenaufsicht SEC mit Nachdruck verfolgen. Zu den weiteren betroffenen Regionen zählen unter anderem Kanada, die Schweiz, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und Japan.

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