Google entgeht im Kartellverfahren erneut einer erzwungenen Zerschlagung, da US-Richter Anordnung zum Ad-Tech-Verkauf ablehnt
Am 2. September ET entschied ein US-Bundesgericht im Kartellverfahren des Justizministeriums, dass Google seine Werbebörse AdX nicht verkaufen muss. Statt einer erzwungenen Zerschlagung des dominanten Adtech-Geschäfts wurden Verhaltensauflagen verhängt, die eine Interoperabilität mit Konkurrenzprodukten fordern. Das Gericht hatte zuvor festgestellt, dass Google in zwei Adtech-Märkten ein illegales Monopol innehatte. Die Entscheidung wendet eine Veräußerung ab, lässt Googles grundlegende Marktpräsenz im stark wachsenden Segment der digitalen Werbung jedoch bestehen. Die Aktie reagierte mit einem leichten Plus auf 337,42 US-Dollar.

TradingKey - Am 2. September ET entschied eine US-Bundesrichterin, dass Google (GOOGL) seine Werbebörse AdX nicht verkaufen muss, sondern seine Adtech-Tools mit Produkten von Konkurrenten interoperabel machen muss. Damit hat Google im Kartellverfahren des US-Justizministeriums gegen sein Werbegeschäft erneut eine erzwungene Zerschlagung abgewendet.
Laut dem Marktforschungsunternehmen eMarketer werden die weltweiten Ausgaben für digitale Werbung voraussichtlich 919,6 Milliarden US-Dollar übersteigen, womit dieser Bereich zu den größten Sektoren der Tech-Branche zählt. Der Adtech-Stack von Google erstreckt sich von Publishern, die Display-Werbeflächen verkaufen, bis hin zu Werbetreibenden, die an Auktionen teilnehmen, was dem Unternehmen erheblichen Einfluss auf Werbepreise und -anzeige verschafft.
Regulierungsbehörden argumentieren seit Langem, dass die Kontrolle sowohl über einen dominanten Publisher-Adserver als auch über eine der größten Werbebörsen es Google ermöglicht hat, das eigene System über mehrere Stufen des Transaktionsprozesses hinweg zu bevorzugen.
Bei Redaktionsschluss lag die Google-Aktie mit 0,72 % im Plus bei 337,42 US-Dollar.

Google-Aktienchart, Quelle: TradingView
Das Urteil wurde von Richterin Leonie Brinkema vom US-Bezirksgericht für den östlichen Distrikt von Virginia gefällt. In einer kurzen, unter Verschluss gehaltenen Anordnung lehnte sie den Antrag des US-Justizministeriums ab, Google zum Verkauf von AdX zu zwingen, und entschied sich stattdessen dafür, Verhaltensauflagen für den Geschäftsbetrieb von Google zu genehmigen.
Brinkema schrieb in der Anordnung: „Die von den Parteien vorgeschlagenen Verhaltensauflagen werden in der vom Gericht geänderten Fassung übernommen.“ Eine vollständige, geschwärzte Version des Urteils wird im Laufe dieses Monats veröffentlicht.
Im April 2025 hatte das Gericht entschieden, dass Google in zwei Adtech-Märkten ein illegales Monopol innehatte. Das US-Justizministerium hatte das Gericht damals aufgefordert, Google zum Verkauf seiner Werbebörse zu zwingen und die Auktionslogik offenzulegen, die bestimmt, welche Anzeigen auf Webseiten geschaltet werden. Mit dem jüngsten Urteil von Brinkema wendet Google eine erzwungene Veräußerung ab.
Dieser Inhalt wurde KI-übersetzt und von Menschen überprüft. Er dient nur zu Referenz- und Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar.
Empfohlene Artikel













Kommentare (0)
Klicken Sie auf die $-Schaltfläche, geben Sie das Symbol ein und wählen Sie eine Aktie, einen ETF oder einen anderen Ticker zum Verlinken aus.