tradingkey.logo
tradingkey.logo
Suchen

Nasdaq hat bei der SEC einen Antrag auf die Zulassung von Ja/Nein-Binäroptionen eingereicht, die an den Nasdaq 100 und den Nasdaq 100 Micro Index gekoppelt sind

CryptopolitanMar 2, 2026 7:20 PM
facebooktwitterlinkedin
Alle Kommentare anzeigen0

Die Nasdaq hat am Montag bei der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC einen Antrag auf Zulassung von Ja/Nein-Binäroptionen gestellt, die mit dem Nasdaq 100 und dem Nasdaq 100 Micro Index verbunden sind.

Die großen US-Börsen jagen dem Boom der Ereignisvorhersagemärkte hinterher, seitdem diese Dinge während des US-dent2024 erstmals in den Mainstream gelangten.

Nasdaq visiert Nasdaq-100-Binäroptionen im Prognosemarkt an

In ihrem Vorschlag erklärt die Nasdaq, binäre Optionen auf den Nasdaq 100 und den Nasdaq 100 Micro Index listen zu wollen. Diesetracwerden als ergebnisbezogene Optionen bezeichnet. Sie sind als einfache Ja/Nein-Wetten auf ein bestimmtes Ereignis konzipiert.

Auch die Preisgestaltung ist einfach. Laut Anmeldung sollen diese Optionen zwischen 1 Cent und 1 Dollar gehandelt werden. Diese Preisspanne entspricht dem Kernprinzip einer binären Option: Entweder man erhält eine Auszahlung oder nicht. Daher werden sie auch als Alles-oder-Nichts-Optionen bezeichnet.

Der Nasdaq 100 trac die 100 größten nicht-finanziellen Unternehmen ab, die an der Nasdaq notiert sind. Die Liste umfasst Namen wie Apple, Nvidia und Intel. Der Mikroindex basiert auf einem Hundertstel des Gesamtwerts des Nasdaq 100 und ist daher deutlich kleiner.

Führende Nasdaq-Manager erklärten letzte Woche, das Unternehmen wolle sich bei der Einführung der Prognosemärkte weiterhin stark auf den Nasdaq 100 konzentrieren. Die Anmeldung bestätigt diesen Plan, indem sie den Nasdaq 100 und seine Mikroversion in den Mittelpunkt der Markteinführung stellt.

US-Gesetzgeber kritisieren Kriegswetten auf Prognosemärkten inmitten regulatorischer Unsicherheit

Die gesamte Prognosemarktbranche gerät zunehmend unter politischen Druck. Bundesabgeordnete erhöhten ihre Aufmerksamkeit, nachdem Wetten über das Schicksal des iranischen Führers Ayatollah Ali Khamenei, der am Samstag bei einem Bombenangriff auf den Iran getötet wurde, die Runde machten.

Senator Chris Murphy aus Connecticut schrieb auf X: „Es ist Wahnsinn, dass das legal ist.“ Er reagierte damit auf einen Beitrag, der Personen hervorhob, die mit der Invasion Geld verdienten. Er fügte hinzu: „Leute aus Trumps Umfeld profitieren von Krieg und Tod. Ich werde so schnell wie möglich einen Gesetzesentwurf einbringen, um das zu verbieten.“

Auch andere Abgeordnete äußerten ähnliche Bedenken. Der kalifornische Abgeordnete Mike Levin schrieb auf X: „Prognosemärkte dürfen nicht dazu missbraucht werden, aus Vorabinformationen über Militäraktionen Profit zu schlagen.“ Levin fügte hinzu: „Wir brauchen Antworten, Transparenz und Kontrolle.“

Die Bundesstaaten haben jahrelang Gesetze zur Sportwettenregulierung verabschiedet, und viele von ihnen sind auf Steuereinnahmen aus Wetten angewiesen, um ihre Haushalte auszugleichen. Einige Bundesstaaten argumentieren nun, dass Vorhersagemärkte in ihren Zuständigkeitsbereich eindringen. Die Beschwerde lautet, dass diese Märkte von der Commodity Futures Trading Commission (CFTC) bundesweit reguliert werden und häufig Wettquoten auf Sportereignisse anbieten, was nach Ansicht der Bundesstaaten mit ihren eigenen regulierten Sportwettenanbietern kollidiert.

Kalshi geriet in die Kritik. Auf die Frage nach Wetten auf einen möglichen Sturz Khameneis erklärte das Unternehmen, es erlaube keine Märkte, die direkt mit dem Tod in Verbindung stünden. Kalshi gab an, Rückerstattungen für die betreffenden Wetten geleistet zu haben und verwies auf die Regeln, die Wetten auf den Tod verbieten.

Kalshi-CEO Tarek Mansour antwortete Chris in einem separaten Beitrag und schrieb: „Regulierte Prognosemärkte dürfen keine Kriegsmärkte betreiben.“ Tarek fügte hinzu: „Der von Ihnen erwähnte Markt ist unreguliert und im Ausland ansässig.“

Kalshi erklärte: „Wir haben alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass niemand auf den Ausgang eines Todesfalls spekulieren kann.“ Das Unternehmen fügte hinzu: „Unsere Regeln waren von Anfang an klar, wir haben sie nie geändert und die Abrechnungen erfolgten stets regelkonform.“ Kalshi sagte außerdem: „Wir haben alle Gebühren und Nettoverluste erstattet, da wir der Meinung waren, die Benutzerführung hätte benutzerfreundlicher gestaltet werden können.“

Wenn Sie das hier lesen, sind Sie schon einen Schritt voraus. Bleiben Sie mit unserem Newsletter auf dem Laufenden .

Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich Bildungs- und Informationszwecken und stellen keine Finanz- oder Anlageberatung dar

Kommentare (0)

Klicken Sie auf die $-Schaltfläche, geben Sie das Symbol ein und wählen Sie eine Aktie, einen ETF oder einen anderen Ticker zum Verlinken aus.

0/500
Richtlinien für Kommentare
Wird geladen...

Empfohlene Artikel

tradingkey.logo
* Referenzen, Analysen und Handelsstrategien werden vom Drittanbieter Trading Central bereitgestellt, und der Standpunkt basiert auf der unabhängigen Bewertung und Beurteilung des Analysten, ohne die Anlageziele und die finanzielle Situation der Investoren zu berücksichtigen.
Risikohinweis: Unsere Website und mobile App bieten lediglich allgemeine Informationen zu bestimmten Anlageprodukten. Finsights stellt keine Finanzberatung oder Empfehlung für ein Anlageprodukt bereit, und die Bereitstellung solcher Informationen darf nicht als Finanzberatung durch Finsights ausgelegt werden.
Anlageprodukte unterliegen erheblichen Anlagerisiken, einschließlich des möglichen Verlusts des investierten Kapitals und sind möglicherweise nicht für jeden geeignet. Die vergangene Wertentwicklung von Anlageprodukten ist nicht unbedingt ein Hinweis auf deren zukünftige Wertentwicklung.
Finsights kann Drittanbietern oder Partnern erlauben, Werbung auf unserer Website oder in unserer mobilen App oder in Teilen davon zu platzieren oder bereitzustellen. Finsights kann für diese Anzeigenvergütung erhalten, basierend auf Ihrer Interaktion mit den Werbeanzeigen.
© Urheberrecht: FINSIGHTS MEDIA PTE. LTD. Alle Rechte vorbehalten.