
Berlin, 15. Dez (Reuters) - Union und SPD haben sich Parlamentskreisen zufolge bei einem weiteren Vorhaben verhakt. Das geplante Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz für eine raschere Aufrüstung werde dieses Jahr nicht mehr beschlossen, sagten Vertreter beider Fraktionen am Montag der Nachrichtenagentur Reuters. Das Gesetz sollte eigentlich schon vergangene Woche im Bundestag verabschiedet werden. Ein Kompromissversuch scheiterte jedoch in den vergangenen Tagen, sodass 2025 kein Beschluss mehr kommen wird. Hintergrund ist ein Streit um das Verbot von Windrädern in der Nähe von Bundeswehrstandorten und Radargeräten. In der SPD wurde befürchtet, dass die Regelungen dort so weit gehen, dass der Ausbau ins Stocken gerät. Die Koalition will nun Anfang 2026 einen neuen Anlauf nehmen.
Der Kompromissvorschlag aus der SPD-Fraktionsspitze um Mattias Miersch traf Parlamentskreisen zufolge auf Widerstand der Union. Er sah demnach vor, dass die Bundeswehr in den betroffenen Regionen jeweils nachweisen sollte, dass Windräder eine Behinderung darstellen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte auch bei der Windindustrie Proteste ausgelöst.
Mit dem Gesetz sollten beispielsweise der Zwang zu Ausschreibungen bei Rüstungsaufträgen und Umweltstandards etwa beim Kasernenbau gelockert werden, wie der im Sommer vom Kabinett beschlossene Entwurf vorsah. Angesichts der Bedrohung durch Russland gelte: "Entscheidend ist der Faktor Zeit", hieß es dort. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hatte das Gesetz einen Quantensprung genannt.
Das Vorhaben hätte ein erstes Gesetz aus dem Jahr 2022 erweitert, dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Bereits damals wurden Beschaffungen beschleunigt, ebenso wie der Aufbau von Flüssiggas-Terminals, die die Abhängigkeit von russischem Gas beenden sollten. Angesichts der neuen Nato-Ziele und der Pläne, die Bundeswehr deutlich zu vergrößern, muss auch die Infrastruktur mitwachsen.
Dafür sah der Entwurf zahlreiche Einzelregelungen vor: Die Produktion von Waffen, Munition und Kriegsmaterial auf dem Bundesgebiet erhält Vorrang, da sie ein "wesentliches Sicherheitsinteresse" darstelle. Bei Dringlichkeit kann ganz auf Ausschreibungen verzichtet werden. Größere Aufträge müssen nicht mehr in kleinere Ausschreibungen aufgeteilt werden. Die Schwelle sollte von 15.000 Euro auf über 400.000 Euro angehoben werden. Beschwerden vor Gericht nach Vergaben sollen dem Entwurf zufolge zudem keine aufschiebende Wirkung haben.