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OpenAI beantragt Abweisung der Apple-Klage und bezeichnet Vorwürfe als „haltlos“

TradingKeyAug 6, 2026 9:02 AM

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OpenAI hat am 5. August US-Ostküstenzeit einen Antrag auf Abweisung der Klage von Apple wegen angeblichen Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen eingereicht. Apple wirft OpenAI vor, durch gezielte Abwerbungen und unbefugte Datenzugriffe Hardware-Geheimnisse für eigene Produkte entwendet zu haben. OpenAI bezeichnet die Vorwürfe als haltlos, legt Beweise für Sicherheitslücken bei Apple vor und betont grundlegende Unterschiede in der Produktentwicklung. Da Apple die Beweislast für den wirtschaftlichen Schaden trägt, bleibt der Ausgang der für den 1. Oktober 2026 angesetzten Anhörung in San Jose abzuwarten. Apple muss bis zum 19. August 2026 Stellung nehmen.

Von der KI erstellte Zusammenfassung

TradingKey - Am 5. August US-Ostküstenzeit reichte OpenAI bei einem Bundesgericht einen Antrag auf Abweisung der Klage von Apple ( AAPL ) wegen Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen ein und bezeichnete die Vorwürfe von Apple als "haltlos". In Gerichtsunterlagen erklärten die Anwälte von OpenAI, das Unternehmen habe "keine Geschäftsgeheimnisse von Apple verwendet und auch keinen Zugriff darauf benötigt".

Apple hatte OpenAI zuvor am 10. Juli verklagt und dem Unternehmen vorgeworfen, durch die gezielte Abwerbung von Apple-Mitarbeitern Hardware-Geheimnisse gestohlen zu haben, um den eigenen Einstieg in den Sektor für Consumer-Hardware zu beschleunigen. Apple behauptete, dass seit 2021 mehr als 400 ehemalige Apple-Mitarbeiter bei OpenAI tätig waren und dabei Schlüsselbereiche wie Produktdesign, Hardware-Forschung und -Entwicklung sowie Lieferkettenmanagement abdeckten.

In der Klageschrift wurden zwei konkrete Verhaltensweisen aufgeführt:

Erstens soll Tang Yew Tan, Chief Hardware Officer von OpenAI (der zuvor mehr als 24 Jahre bei Apple tätig war), Bewerber aufgefordert haben, über noch nicht veröffentlichte Produkte zu sprechen und sogar physische Hardware zu Bewerbungsgesprächen für "Präsentationen und Erläuterungen" mitzubringen;

Zweitens soll der ehemalige Apple-Ingenieur Chang Liu nach seinem Ausscheiden eine Authentifizierungsschwachstelle genutzt haben, um auf das interne Netzwerk von Apple zuzugreifen und Dutzende vertraulicher Dateien herunterzuladen, darunter technische Spezifikationen und Entwicklungspräsentationen für noch nicht veröffentlichte Produkte.

Am 3. August veröffentlichte OpenAI eine Stellungnahme auf seiner offiziellen Website "Apple liegt hier falsch" , in der die Vorwürfe von Apple Punkt für Punkt widerlegt und entsprechende E-Mails sowie Chat-Protokolle als Gegenbeweise veröffentlicht wurden.

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[Quelle: Offizielle Website von OpenAI]

Bezüglich des Vorwurfs des Diebstahls gegen den ehemaligen Ingenieur Chang Liu legte OpenAI in seiner Erwiderung wichtige Chat-Protokolle offen. Aus den Protokollen geht hervor, dass tatsächlich ein aktueller Apple-Mitarbeiter den Kontakt zu Chang Liu gesucht hatte, um Hilfe beim Auffinden von Dateien zu erbitten, anstatt dass Chang Liu diese aktiv gestohlen hätte. Zudem hatte Chang Liu bei seinem Ausscheiden proaktiv vorgeschlagen, dass ehemalige Kollegen zwecks Übergabe mit dem entsprechenden Account verbunden bleiben sollten, und er selbst griff nicht aktiv auf vertrauliche Dokumente zu.

Darauf aufbauend wies OpenAI darauf hin, dass die interne IT-Rechteverwaltung von Apple schwerwiegende Sicherheitslücken aufweise, da Mitarbeitern selbst nach ihrem Ausscheiden noch Zugriffsrechte verbleiben würden. Zudem betonte das Unternehmen, dass Chang Liu "nicht einmal wusste, dass diese Dateien existieren", weshalb eine Nutzung dieser Dateien in der Forschung und Entwicklung von OpenAI unmöglich gewesen sei.

Hinsichtlich der Vorwürfe gegen Tang Yew Tan erklärte OpenAI zudem, dass dieser "stets klargestellt habe, dass er keine vertraulichen Informationen anderer Unternehmen verwenden wolle und dies auch nicht könne".

Nach Angaben von OpenAI hatte Apple behauptet, im Februar proaktiv Kontakt aufgenommen, aber keine Antwort erhalten zu haben. Diese Situation entstand, weil der externe Rechtsbeistand von Apple bei der Übermittlung des Schreibens den Nachnamen eines asiatischen Mitarbeiters falsch geschrieben hatte, weshalb dieses nicht zugestellt werden konnte. Nachdem OpenAI darauf hingewiesen hatte, räumte die Gegenseite den operativen Fehler ein. Dennoch nahm Apple in den folgenden fünf Monaten keinen weiteren Kontakt auf, bis vor Kurzem direkt Klage gegen OpenAI eingereicht wurde.

In diesem Antrag auf Abweisung argumentierte OpenAI, dass sich seine Hardware-Produkte in Design und Zweck grundlegend von den Consumer-Electronics-Produkten von Apple unterscheiden und dass der Antrag von Apple auf eine einstweilige Verfügung "auf falschen Informationen beruhe und unnötig sei".

Nach dem US-amerikanischen Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Defend Trade Secrets Act) ist die Beweislast bei solchen Klagen hoch. Der Kläger muss nachweisen, dass der Beklagte tatsächlich bestimmte vertrauliche Informationen mit klarem wirtschaftlichen Wert erlangt und genutzt hat.

Derzeit hat Apple eine einstweilige Verfügung beantragt und fordert das Gericht auf, OpenAI die Nutzung der vermeintlichen Geschäftsgeheimnisse zu untersagen und eine forensische Untersuchung der Geräte von OpenAI zuzulassen. Unterdessen erklärte Apple im Zuge der weiteren Ermittlungen, dass man weitere elf ehemalige Apple-Mitarbeiter ausfindig gemacht habe, die in ähnliches Verhalten verwickelt sein könnten.

Laut dem Zeitplan des Gerichts muss Apple bis zum 19. August 2026 eine schriftliche Erwiderung auf den Antrag von OpenAI auf Abweisung einreichen. Entsprechende Anhörungen sollen am 1. Oktober 2026 vor dem Bundesgericht in San Jose stattfinden.

Dieser Inhalt wurde KI-übersetzt und von Menschen überprüft. Er dient nur zu Referenz- und Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar.

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Geprüft vonJay Qian
Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Artikels stellt ausschließlich die persönlichen Meinungen des Autors dar und spiegelt nicht die offizielle Haltung von Tradingkey wider. Er sollte nicht als Anlageberatung betrachtet werden. Der Artikel dient nur zu Referenzzwecken, und Leser sollten keine Anlageentscheidungen ausschließlich auf dessen Inhalt basieren. Tradingkey übernimmt keine Verantwortung für Handelsergebnisse, die sich aus dem Vertrauen auf diesen Artikel ergeben. Darüber hinaus kann Tradingkey die Genauigkeit des Inhalts des Artikels nicht garantieren. Bevor Sie Anlageentscheidungen treffen, ist es ratsam, einen unabhängigen Finanzberater zu konsultieren, um die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen.

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