Anthropic legt Urheberrechtsklage für 1,5 Milliarden Dollar bei, zentrale rechtliche IPO-Risiken weitgehend eliminiert
Am 21. Juli (US-Ostküstenzeit) bestätigte ein US-Gericht einen 1,5-Milliarden-Dollar-Vergleich zwischen Anthropic und einer Autorengruppe wegen der Nutzung urheberrechtlich geschützter Daten beim Training von Claude. Anthropic räumt dabei kein Fehlverhalten ein, muss jedoch die illegal erworbenen Datenbestände vernichten. Trotz der Beilegung dieses Rechtsstreits bleiben regulatorische Risiken durch strengere KI-Sicherheitsvorgaben und Exportkontrollen bestehen. Mit der Beseitigung der Prozessrisiken verlagert sich der Fokus der Investoren vor dem geplanten Börsengang nun vollständig auf die fundamentale Bewertung des Unternehmens und dessen langfristiges Umsatzwachstum in einem zunehmend regulierten Marktumfeld.

TradingKey – Am 21. Juli (US-Ostküstenzeit) hat das US-Bezirksgericht für den nördlichen Distrikt von Kalifornien einen endgültigen Vergleich im Wert von 1,5 Milliarden US-Dollar in einem Urheberrechts-Sammelverfahren zwischen dem KI-Riesen Anthropic und einer Gruppe von Autoren formell genehmigt. Damit wurde der Streit über die Verwendung raubkopierter Bücher zum Training von Anthropics Großem Sprachmodell (Claude LLM) offiziell beigelegt. Der Abschluss dieser Vereinbarung bricht alle bisherigen Rekorde für den größten Urheberrechtsvergleich in der Geschichte der USA.
Die Klage ging auf das Jahr 2024 zurück, als die Autoren Andrea Bartz, Charles Graeber und Kirk Wallace Johnson das Verfahren "Bartz gegen Anthropic" anstrengten. Sie warfen dem Unternehmen vor, mehr als 7 Millionen Werke aus Plattformen für raubkopierte Bücher wie Library Genesis und Pirate Library Mirror heruntergeladen zu haben, um seine Claude-Modellreihe großer Sprachmodelle zu trainieren. Im September 2025 entschied Richter William Alsup, dass das KI-Training anhand von Büchern nicht gegen das US-Urheberrecht verstößt, stellte jedoch fest, dass sich Anthropic wegen der Nutzung raubkopierter Inhalte einem Prozess stellen muss.
Anthropic stimmte in der Folge einem Vergleich über 1,5 Milliarden US-Dollar zu, um einen weiteren langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden. Im Rahmen der Vereinbarung erhalten die Urheberrechtsinhaber jedes anspruchsberechtigten Buches eine Entschädigung von rund 3.000 US-Dollar. Zudem ist Anthropic verpflichtet, alle Kopien von Dateien zu vernichten, die von den Plattformen für raubkopierte Bücher heruntergeladen wurden.
Bemerkenswert ist, dass Anthropic im Rahmen des Vergleichs kein Fehlverhalten eingeräumt hat. Die Vereinbarung regelt lediglich Ansprüche im Zusammenhang mit vergangenen Download- und Trainingsaktivitäten, während die Rechteinhaber das Recht behalten, separate Klagen für zukünftiges Modelltraining oder generative Ausgaben einzureichen. Einige Verlage und Autoren haben sich bereits gegen den Vergleich entschieden (Opt-out), um eigene, unabhängige Klagen anzustrengen.
Im Juni dieses Jahres reichte Anthropic vertraulich die Unterlagen für einen Börsengang (IPO) ein, wobei die Bewertung bei 965 Milliarden US-Dollar angesetzt wurde. Der Markt verfolgt den IPO-Prozess aufmerksam. Die Vergleichssumme von 1,5 Milliarden US-Dollar entspricht rund 3,4 % des annualisierten Umsatzes von Anthropic (etwa 44 Milliarden US-Dollar). Mit dieser Zahlung werden jedoch die Prozessrisiken beseitigt, die sich aus den vergangenen Download- und Trainingsaktivitäten ergaben.
Neben dem Urheberrechtsstreit hat Anthropic kürzlich den uneingeschränkten Zugriff auf Claude Fable 5 und Mythos 5 wiederhergestellt, nachdem Compliance-Fragen im Zusammenhang mit Exportkontrollrichtlinien des US-Handelsministeriums geklärt werden konnten.
Das Ende des Urheberrechtsverfahrens bedeutet jedoch nicht, dass die regulatorischen Risiken gebannt sind. Die US-amerikanische Executive Order zur KI-Sicherheit verlangt, dass für hochentwickelte KI-Modelle (sogenannte "Frontier Models") vor öffentlichen Beta-Tests Sicherheitsbewertungen an die Regierung übermittelt werden. Zudem erarbeitet das AI Standards and Innovation Center des Handelsministeriums ein neues Rahmenwerk, das Modelltests, Datenquellen und Exportkontrollen umfasst. Bei Kongressanhörungen forderten einige Gesetzgeber Anthropic direkt auf, die Quellen seiner Trainingsdaten und Berichte zur Modellbewertung offenzulegen. Einmal verabschiedet, würden solche gesetzlichen Vorgaben allen KI-Unternehmen erhebliche Beschränkungen auferlegen.
Bis zum Redaktionsschluss hat sich Anthropic nicht weiter dazu geäußert, wie sich der Vergleich auf den Zeitplan für den Börsengang auswirken wird. Fest steht, dass sich der Fokus des Marktes nach dem Wegfall dieses größten rechtlichen Unsicherheitsfaktors wieder auf die Kernfrage rund um das mit 965 Milliarden US-Dollar bewertete Unternehmen richten wird: Können die technologische Roadmap und das Umsatzwachstum diese Bewertung rechtfertigen? Dies ist auch die entscheidende Frage, die die Kapitalmärkte als nächstes beantworten müssen.
Dieser Inhalt wurde KI-übersetzt und von Menschen überprüft. Er dient nur zu Referenz- und Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar.
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