Blue Owl Technology Finance sieht sich nach Aktieneinbruch von fast 44 % Wertpapiersammelklage ausgesetzt
Gegen die Blue Owl Technology Finance Corp. wurde beim US-Bezirksgericht für den südlichen Distrikt von New York im Namen ehemaliger OTF II-Aktionäre eine Wertpapier-Sammelklage eingereicht. Die Klage unter dem Aktenzeichen Lewis v. Blue Owl Technology Finance Corp., Nr. 1:26-cv-09634, folgt auf einen heftigen Kurseinbruch der Aktie um fast 44 %. Betroffene Anleger haben die Möglichkeit, sich bezüglich des Verfahrens an die Kanzlei Kahn Swick & Foti, LLC zu wenden.
Gegen die Blue Owl Technology Finance Corp. (NYSE: OTF) wurde im Namen ehemaliger Aktionäre von OTF II nach einem Kurseinbruch der Aktie um fast 44 % eine Wertpapier-Sammelklage eingereicht.
Das Verfahren ist beim US-Bezirksgericht für den südlichen Distrikt von New York anhängig. Der Fall wird unter dem Aktenzeichen Lewis v. Blue Owl Technology Finance Corp., Nr. 1:26-cv-09634 geführt.
Anleger können sich an Lewis Kahn, Esq., von Kahn Swick & Foti, LLC wenden.
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