Chemours sieht sich Wertpapier-Sammelklage ausgesetzt; Frist auf 7. Dezember festgesetzt
Gegen The Chemours Company und bestimmte Führungskräfte wurde beim U.S. District Court for the District of Delaware unter dem Aktenzeichen Darcy v. The Chemours Company, Nr. 26-cv-1299 eine Wertpapier-Sammelklage eingereicht. Die Klage wirft dem Unternehmen Wertpapierbetrug und Verstöße gegen US-Bundeswertpapiergesetze vor, insbesondere nach einem signifikanten Kursrückgang. Betroffene Anleger können Ansprüche nach den Abschnitten 10(b) und 20(a) des Securities Exchange Act von 1934 geltend machen. Die Frist zur Teilnahme an der Sammelklage endet am 7. Dezember.
Bleichmar Fonti & Auld LLP gab bekannt, dass eine Wertpapier-Sammelklage gegen The Chemours Company (CC) und bestimmte leitende Führungskräfte eingereicht wurde. Die Frist für die Sammelklage endet am 7. Dezember.
In der Klage wird Wertpapierbetrug nach einem erheblichen Kursrückgang vorgeworfen und auf mögliche Verstöße gegen US-Bundeswertpapiergesetze verwiesen. Die Klageschrift macht im Namen von Anlegern in Wertpapieren von Chemours Ansprüche gemäß den Abschnitten 10(b) und 20(a) des Securities Exchange Act von 1934 geltend.
Die Sammelklage ist beim U.S. District Court for the District of Delaware anhängig. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen Darcy v. The Chemours Company, Nr. 26-cv-1299 geführt.
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