Wertpapier-Sammelklage gegen Honeywell Aerospace in Arizona eingereicht
Glancy Prongay Wolke & Rotter hat eine Sammelklage wegen Wertpapierbetrugs im Namen von Anlegern eingereicht, die zwischen dem 29. Juni 2026 und dem 1. September 2026 Wertpapiere von Honeywell Aerospace (Nasdaq: HONA) erworben haben. Die am 22. September 2026 beim Bezirksgericht in Arizona eingereichte Klage (Az. 2:26-cv-06779) folgt auf einen signifikanten Aktienkursrückgang des Unternehmens um 23,16 %. Betroffene Investoren werden aufgefordert, sich rechtlich zu beraten.
Glancy Prongay Wolke & Rotter LLP informierte über eine Sammelklage wegen Wertpapierbetrugs für Anleger, die zwischen dem 29. Juni 2026 und dem 1. September 2026 Wertpapiere von Honeywell Aerospace, Inc. erworben haben. Honeywell Aerospace wird unter dem Nasdaq-Ticker HONA geführt.
Die Klage Green v. Honeywell Aerospace, Inc., et al. wurde am 22. September 2026 beim U.S. District Court for the District of Arizona eingereicht. Sie wird unter dem Aktenzeichen 2:26-cv-06779 geführt.
Der Titel der Mitteilung bezieht sich auf einen Kursrückgang der Aktien von Honeywell Aerospace um 23,16 %. In der Pressemitteilung wird zudem darauf hingewiesen, dass sie in einigen Rechtsordnungen nach den geltenden Gesetzen und Berufsregeln als Anwaltswerbung eingestuft werden kann.
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