Ein deutscher Beamter erklärt, dass Google und Perplexity sich an die Mediengesetze halten müssen
Die deutsche Medienaufsichtsbehörde erklärte am Dienstag, dass Googles AI Overviews und Perplexity AI gemäß dem deutschen Mediengesetz als Inhaltsanbieter gelten. Das bedeutet, dass die beiden beliebtesten KI-Suchmaschinen nun denselben Regeln wie herkömmliche Verlage unterliegen und direkt für die von ihren KI-Systemen generierten Inhalte haften.
Die Entscheidung traf die ZAK, die Kommission für Lizenzierung und Aufsicht, ein Zusammenschluss von 14 deutschen öffentlich-rechtlichen Medien. Die ZAK stellte fest, dass die Unternehmen, die KI-generierte Nachrichtenzusammenfassungen und Chatbot-Antworten betreiben, als Urheber gelten. Dies ist eine entscheidende Unterscheidung, da sie bedeutet, dass sich KI-Produkte nicht länger hinter dem bisherigen rechtlichen Schutzschild verstecken können.
„KI-Suchmaschinen und Chatbots sind Inhaltsanbieter“, erklärte ZAK-Vorsitzender Thorsten Schmiege in einer Stellungnahme. „Wir werden ab sofort immer das deutsche Medienrecht auf sie anwenden.“
In diesen Fällen greift die Haftungsbefreiung des Digital Services Act nicht, so die Regulierungsbehörde. Diese Immunität schützt Plattformen üblicherweise vor der Haftung für von Nutzern erstellte illegale Inhalte.
Ein deutsches Gericht macht Google für die Inhalte der KI-Übersicht verantwortlich
Die Entscheidung des ZAK erfolgte, nachdem ein Münchner Gericht Google für die angeblich falschen Angaben seiner KI-Übersichtsfunktion direkt verantwortlich gemacht hatte. Das Gericht wertete die Zusammenfassungen als Googles eigene Arbeit und nicht als Wiederaufbereitung von Informationen aus anderen Quellen.
Diese Argumentation entspricht derjenigen, die ZAK auf das allgemeinere Thema des Medienrechts angewendet hat . Sobald ein KI-System die Inhalte auf dem Bildschirm erstellt, trägt das dahinterstehende Unternehmen die mit der Veröffentlichung verbundenen Pflichten und Risiken
ZAK kritisiert, dass Googles KI-Übersichten ganz oben in den Suchergebnissen erscheinen und die herkömmlichen Linklisten verdrängen. Die Regulierungsbehörde ist der Ansicht, dass dies Drittanbieter-Medien, die auf diesen Traffic angewiesen sind, unrechtmäßig benachteiligt.
ZAK erklärt, dass Tools wie Perplexity die Nachrichten, die Menschen lesen, verändern, indem sie Nutzern ermöglichen, Quellen, Links oder Vorschläge zusammen mit ihren eigenen Antworten auszuwählen und anzuzeigen. Aus diesem Grund erklärte die Regulierungsbehörde, dass solche Dienste als Medienintermediäre gelten könnten – eine Kategorie mit Regeln zum Schutz der Medienvielfalt.
Der deutsche Schritt erfolgt vor dem Hintergrund wachsenden globalen Drucks auf eine formale Aufsicht über fortschrittliche KI-Systeme. Laut Cryptopolitanforderte Demis Hassabis, CEO von Google DeepMind, kürzlich eine US-Aufsichtsbehörde, ähnlich der Wall-Street-Regulierungsbehörde FINRA, um die leistungsstärksten KI-Modelle vor ihrer Veröffentlichung zu prüfen. Dario Amodei, CEO von Anthropic, plädiert für eine noch mächtigstere Behörde, vergleichbar mit der FAA, die die Befugnis hätte, unsichere Modelle zu verbieten.
Diese Vorschläge gehen auf Sicherheitsbedenken hinsichtlich der zugrunde liegenden Modelle ein. Die deutsche Regulierungsbehörde untersucht, wie KI-Produkte Nachrichten verbreiten und wer die Verantwortung trägt, wenn die Ergebnisse fehlerhaft sind.
Lesen Sie Krypto-News nicht nur, sondern verstehen Sie sie. Abonnieren Sie unseren Newsletter. Er ist kostenlos.
Empfohlene Artikel











Kommentare (0)
Klicken Sie auf die $-Schaltfläche, geben Sie das Symbol ein und wählen Sie eine Aktie, einen ETF oder einen anderen Ticker zum Verlinken aus.