ClearBank erhält MiCAR-Zulassung für die Aufnahme des Angebots von USDC- und EURC-Dienstleistungen in ganz Europa
ClearBank hat die MiCAR-Zulassung erhalten, um USDC- und EURC-Dienstleistungen in ganz Europa anzubieten und damit ein neues Geschäftsfeld im Bereich regulierter digitaler Vermögenswerte zu erschließen.
ClearBank Europe gab bekannt, dass sie als erstes niederländisches Kreditinstitut eine Meldung gemäß der EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets eingereicht und von der niederländischen Finanzmarktaufsicht (AFM) die Bestätigung erhalten hat, als Krypto-Asset-Dienstleister (CASP) tätig zu sein.
Im Rahmen ihres neuen CASP-Status kündigte die Bank an, die Mint-Plattform von Circle einzuführen und ihren Kunden Zugang zu Euro Coin ( EURC ) und USD Coin ( USDC ) zu bieten, zwei Stablecoins, die an den Euro und den US-Dollar gekoppelt sind.
Einerseits integriert ClearBank den Handel mit digitalen Vermögenswerten in regulierte Bankkanäle. Andererseits versucht das Unternehmen, traditionelle Finanzdienstleistungen für Unternehmen im Bereich digitaler Vermögenswerte zugänglich zu machen, die Bankdienstleistungen nutzen möchten, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen.
ClearBank erklärte, dass sich die verschiedenen Märkte je nach lokaler Regulierung unterschiedlich schnell entwickeln. In Großbritannien beispielsweise habe ClearBank bereits eine Partnerschaft mit Coinbase angekündigt, die die Einführung von Sparkonten bei der Kryptobörse Coinbase über die Embedded-Banking-Lösung des Unternehmens zum Ziel habe
Europäische Regulierungsbehörden verschärfen die MiCA-Standards angesichts der zunehmenden Beliebtheit von Kryptowährungen
Das MiCA trat im Juni 2023 in Kraft, und die EU erklärte:
„Die Verordnung umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen der Stufen 2 und 3, die vor Inkrafttreten der neuen Regelung entwickelt werden müssen (innerhalb einer Frist von 12 bis 18 Monaten, abhängig vom Mandat).“
Während dieser Umsetzungsphase arbeitete die ESMA mit der EBA, der EIOPA und der EZB zusammen und konsultierte die Öffentlichkeit zu technischen Standards, die in drei Paketen veröffentlicht werden sollten. Ziel war es, die Maßnahmen der Stufen 2 und 3 auf Grundlage der Rückmeldungen aus diesem Konsultationsprozess zu erarbeiten. Die meisten dieser Maßnahmen sind nach Annahme durch die Europäische Kommission und Zustimmung durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union inzwischen in Kraft getreten.
Im November 2025 veröffentlichte die ESMA eine öffentliche Erklärung zu den technischen Spezifikationen, in der es hieß:
„Das Format der Orderbuchaufzeichnungen für CASPs, die eine Handelsplattform für Krypto-Assets betreiben, wie es in der Delegierten Verordnung (EU) 2025/416 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 über MiCA defiist, im Folgenden als „Orderbuch-RTS“ bezeichnet.“
Diese Maßnahme wird als Orderbuch-RTS bezeichnet. Die ESMA befasste sich außerdem mit Datenstandards für alle CASPs gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1140 der Kommission, den sogenannten Aufzeichnungs-RTS, die Aufzeichnungen für Krypto-Asset-Dienstleistungen, -Aktivitäten, -Aufträge und -Transaktionen umfassen.
Die Erklärung behandelte auch die Anforderungen an die Transparenz von CASPs, die Handelsplattformen betreiben, gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2025/417 der Kommission vom 28. November 2024 (Transparenz-RTS). Sie umfasste die Format- und Datenstandards für MiCA-Whitepaper gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2984 der Kommission vom 29. November 2024 (Whitepaper-ITS). Des Weiteren wurden die Daten zur Klassifizierung von Krypto-Asset-Whitepapern gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2025/421 der Kommission vom 16. Dezember 2024 (Whitepaper-Klassifizierungs-RTS) einschließlich der Anforderungen an die Maschinenlesbarkeit dieser Daten behandelt.
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