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ZOLL-TICKER-Britische Wirtschaft trotz gekippter US-Zölle verunsichert

ReutersFeb 20, 2026 4:37 PM

- Der Oberste Gerichtshof der USA hat die von Präsident Donald Trump verhängten Zölle gekippt. Die Richter bestätigten am Freitag mit einer Mehrheit von sechs zu drei Stimmen die Entscheidung einer niedrigeren Instanz, wonach der republikanische Präsident mit der Anwendung eines für nationale Notstände gedachten Gesetzes seine Befugnisse überschritten habe. Es folgen Reaktionen von Unternehmen und Verbänden:

17.35 Uhr - Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA gegen die globalen Zölle von Präsident Donald Trump sorgt bei der britischen Wirtschaft für Verunsicherung. Das Urteil schaffe kaum Klarheit, teilt der Handelskammerverband BCC mit. Zudem sei unklar, ob und wie bereits gezahlte Zölle zurückerstattet werden. Der Supreme Court hatte geurteilt, dass Trump die Zölle nicht auf Grundlage eines Notstandsgesetzes hätte erheben dürfen. Für Großbritannien beliefen sich diese Zölle auf zehn Prozent. Die britische Regierung zeigt sich dennoch zuversichtlich. Sie rechnet damit, dass die besonderen Handelsvorteile mit den USA erhalten bleiben. Ein Großteil des Handels zwischen beiden Ländern sei von dem Urteil ohnehin nicht betroffen, da dieser über ein separates Abkommen geregelt ist.

17.30 Uhr - Die Wirtschaftsvereinigung Stahl sieht in der Entscheidung des US-Supreme-Court zwar ein wichtiges Signal, aber keine Entwarnung für die Branche. Der Richterspruch beziehe sich ausdrücklich nicht auf die unter dem Vorwand der nationalen Sicherheit verhängten Stahlzölle von 50 Prozent, sagt Hauptgeschäftsführerin Kerstin Maria Rippel. Gerade diese blieben damit in Kraft. Umso dringlicher sei es, dass der Vorschlag der EU-Kommission für ein wirksames Schutzinstrument im Stahl-Außenhandel zügig umgesetzt werde.

17.25 Uhr - US-Präsident Donald Trump bezeichnet das Urteil des Obersten Gerichtshofs zu seinen Zöllen Insidern zufolge als "Schande". Dies habe er während eines Treffens mit US-Gouverneuren gesagt, sagen mit der Angelegenheit vertraute Personen. Medienberichten zufolge verfügt Trump nach eigenen Angaben über einen Plan B.

17.20 Uhr - Die Europäische Union nimmt das Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA zur Kenntnis und analysiert es genau. "Wir stehen weiter in engem Kontakt mit der US-Regierung, um Klarheit über die Maßnahmen zu erhalten, die sie als Reaktion auf dieses Urteil zu ergreifen gedenkt", sagt ein Sprecher. Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks seien auf Stabilität angewiesen. Die EU setze sich daher weiterhin für niedrige Zölle und deren Abbau ein.

17.15 Uhr - Die für die Autobauer wesentlichen US-Zölle sind nach Angaben des Branchenverbands VDA nicht von der Entscheidung vor dem Supreme Court betroffen. Das Verfahren habe sich ausschließlich auf sogenannte IEEPA-Zölle bezogen, erläuterte ein Sprecher. Die Abgaben auf Fahrzeuge und Teile beruhten dagegen auf dem Trade Expansion Act. Die derzeitigen US-Zölle von 15 Prozent für Pkw und Teile sowie von 50 Prozent auf europäische Nutzfahrzeuge seien für die deutschen Hersteller weiter eine spürbare Belastung. Die EU müsse sich mit Nachdruck für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen im transatlantischen Handel einsetzen.

17.10 Uhr - Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) begrüßt die Aufhebung eines Großteils der von Ex-Präsident Donald Trump verhängten Zölle durch den Obersten Gerichtshof der USA. "Die Entscheidung gibt mir die Zuversicht zurück, dass Recht und Gesetz auch in den USA weiter der Maßstab für alle Entscheidungen sind", sagt bevh-Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer. Der Verband sehe sich in der Tradition des offenen, die Welt verbindenden Handels und lehne Unilateralismus ab.

17.05 Uhr - Der Verband der Groß- und Außenhandelsunternehmen BGA begrüßt die Entscheidung. "Es ist ein wichtiges Signal, dass auch in aufgeheizten handelspolitischen Zeiten die Gewaltenteilung funktioniert und exekutive Maßnahmen einer klaren rechtlichen Kontrolle unterliegen", so BGA-Präsident Dirk Jandura. Die Entscheidung bedeute aber keine Entwarnung, die US-Regierung habe weiterhin erhebliche handelspolitische Spielräume. Zudem sei die Rückabwicklung bereits entrichteter Zölle rechtlich wie administrativ äußerst komplex. Auch nach der heutigen Entscheidung sei nicht mit einer schnellen oder unbürokratischen Erstattung zu rechnen.

16.55 Uhr - Der Schweizer Industrieverband Swissmem begrüßt das Urteil des US Supreme Court gegen die US-Zölle, warnt zugleich jedoch vor verfrühter Euphorie. Mit dem Richterspruch sei noch nichts gewonnen. Es sei davon auszugehen, dass die US-Regierung unter Präsident Donald Trump andere Gesetze heranziehen werde, um die Abgaben zu legitimieren. Die Schweiz sei daher gut beraten, die Vereinbarung mit den USA in einen rechtssicheren Vertrag zu überführen. Die Schweizer Regierung hatte hierfür am 14. Januar das Verhandlungsmandat verabschiedet. Die Zölle hätten den heimischen Maschinenbauern und Elektrofirmen massiv geschadet. Allein im vierten Quartal 2025 seien die Exporte in die USA um 18 Prozent eingebrochen. Die unrechtmäßig gezahlten Zölle beliefen sich auf geschätzt knapp 800 Millionen Dollar.

16.45 Uhr Der Maschinenbau-Verband VDMA begrüßt das Urteil des Obersten Gerichtshofs als "wichtiges Signal für regelbasierten Handel und Rechtssicherheit". Trotzdem bleibe die Unsicherheit für europäische Unternehmen bestehen. Die praktischen Auswirkungen der Entscheidung seien noch nicht absehbar. US-Präsident Donald Trump verfüge über mehrere alternative Rechtsgrundlagen, um globale Zölle zu verhängen. "Wir befürchten daher, dass ein 15-Prozent-Zollsatz für EU-Importe zeitnah wieder eingeführt wird."

16.35 Uhr - Der Logistikriese DHLDHLn.DE will seinen Kunden bei der Bewältigung der Konsequenzen des Urteils des Obersten Gerichtshofs helfen. Man beobachte die rechtlichen Entwicklungen genau, um sicherzustellen, dass die Kunden ihre gesetzlichen Ansprüche geltend machen könnten, teilt der Bonner Konzern mit, der seine Kunden im US-Handel begleitet. Dabei spiele DHL eine technische Rolle. Mithilfe der eigenen Technologie für die Zollabfertigung würden die Anträge verfolgt, damit Kunden im Falle genehmigter Rückerstattungen ihr Geld korrekt und zügig zurückerhielten. Dies gelte aber nur für die vom Urteil betroffenen Zölle.

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